Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 698.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Entlastung einkommensschwächerer Haushalte durch Einführung eines einmaligen nach der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder gestaffelten Heizkostenzuschusses für Wohngeldbezieher sowie für nicht bei den Eltern wohnende BAföG- und AFBG-Empfänger (Aufstiegsgeförderte) sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld als Ausgleich für die erhöhten Heizkosten der Heizperiode Oktober 2021 bis März 2022, Ermächtigung der Landesregierungen zur Bestimmung der Förderämter durch Rechtsverordnung, Regelungen betr. Anspruchsberechtigung, Leistungsgewährung, Höhe des Zuschusses, Verzicht auf Rückforderung, Finanzierung und Nichtanrechnung bei anderen Sozialleistungen, Außerkrafttreten der Regelungen zum 31. Dezember 2023;
Verordnungsermächtigung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldberechtigte
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verdopplung der einzelnen Heizkostenzuschüsse aufgrund gestiegener Energiepreise, Wegfall des vorgesehenen Antragsverfahrens für BAföG- und AFBG-Empfänger und automatische Auszahlung von Amts wegen, Klarstellung zum Pfändungsschutz und bei Auszug eines Auszubildenden aus dem Wohngeldhaushalt, Festsetzung des Außerkrafttretens der Regelungen auf den 31. Mai 2032;
Änderung §§ 1, 2 3, 6 und 8 Heizkostenzuschussgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Durch den Gesetzentwurf wird für die wohngeldbeziehenden Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise für die Beziehenden von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld keine Vorgabe eingeführt, abgeschafft oder vereinfacht. Für mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand durch das für sie vorgesehene Antragserfordernis für den Bezug der einmaligen Heizkostenzuschusszahlung.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/689
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/18
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/1065
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/1066
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/21
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/21
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 128/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 128/1/22
- Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1019
- BeschlussdrucksacheDrucksache 128/22(B)
- UnterrichtungDrucksache 358/23
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.