Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 473.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Vor dem Hintergrund der fortdauernden COVID-19-Pandemie Verlängerung der Möglichkeit zum Erlass notwendiger Schutzmaßnahmen bis zum 23. September 2022 durch Rechtsverordnung betr. Absicherung sozialer Dienstleister, Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung des Kindes sowie Entschädigungsanspruch bei erhöhten Betreuungsbedarfen, Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zwischen den Trägern der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Krankenkassen zur Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Maßnahmen zur stationären Behandlung von Patienten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Verlängerung der Verordnungsermächtigung des Arbeitsschutzgesetzes zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit in den Sommermonaten;
Änderung §§ 4 und 5 Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, §§ 45, 111 und 111c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 23 Krankenhausfinanzierungsgesetz, § 56 Infektionsschutzgesetz sowie § 18 Arbeitsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Geltungsdauer der Regelungen bis zum 23. September 2022 betr. Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung des Kindes und Entschädigungsanspruch bei erhöhten Betreuungsbedarfen, Verlängerung des zusätzlichen Ausklammerungstatbestands für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie der Sonderregelung für den Partnerschaftsbonus bis zum 23. September 2022;
Erneute Änderung § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und § 56 Infektionsschutzgesetz sowie zusätzliche Änderung §§ 2b und 27 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Regelungen dieses Gesetzes kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/959
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/20
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/1055
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/1069
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/22
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/22
- 3. BeratungPlenarprotokoll 20/22
- 3. BeratungPlenarprotokoll 20/22
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 122/22
- DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1018
- BeschlussdrucksacheDrucksache 122/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.