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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

30.000Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/1411, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 760.

  • In Kraft seit Artikel 7 und 10
  • In Kraft seit Artikel 4 Nr. 1a
  • In Kraft seit im Übrigen
  • In Kraft seit Artikel 2 Nr. 2
  • In Kraft seit Artikel 5c

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Einführung eines Sofortzuschlags für von Armut betroffene Minderjährige und junge Erwachsene von monatlich 20 Euro bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und im Sozialen Entschädigungsrecht in Höhe von 100 Euro ab Juli 2022 zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie, Berücksichtigung der Erhöhung des Mindestlohns bei der Berechnung des fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifikationsgruppe 4 bei Menschen mit Behinderungen, Verschiebung des Stichtags in den Regelungen für Assistenzhunde auf den 01. Juli 2023, Folgeänderungen;

Neufassung, Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 7 Gesetzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)); Verdopplung der Einmalzahlung auf 200 Euro, Einmalzahlung von 100 Euro für Beziehende von Arbeitslosengeld sowie für Kinder von Asylsuchenden, Regelungen für Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni 2022: sozialhilferechtliche Gleichstellung mit im Asylverfahren anerkannten Flüchtlingen durch Einbeziehung in den Anwendungsbereich des SGB 2/SGB 12 auf Grundlage eines Aufenthaltstitels oder einer sog. Fiktionsbescheinigung und erkennungsdienstlichen Behandlung, Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende Oktober 2022, Kindergeldanspruch, Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV, Ausbildungsförderung, Änderungen bei der Wohnsitzauflage, Datenspeicherung im Ausländerzentralregister, Datenübermittlung an EU-Staaten und Europäische Kommission, Umsetzung der finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen mit 2 Mrd. Euro; Ausweitung des in den Verwaltungsvereinbarungen vorzusehenden Anordnungsrechts auf die fachlich zuständige Bundesbehörde (Organleihe);

Neufassung, Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 15 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug: Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 07. April 2022 zur Aufnahme und finanziellen Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 04. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71, 04.03.2022, S.1) ; Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212, 07.08.2001, S. 12)

Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Konzentration der Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/1411, Abschnitt E.1, unverändert:

Durch den Sofortzuschlag können im Kinderzuschlag rund 12 000 Familien mit etwa 30 000 Kindern zusätzlich im Kinderzuschlag erreicht werden. Diesen Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch entsprechende Leistungsanträge auf Kinderzuschlag ein Erfüllungsaufwand von etwa 30 000 Stunden jährlich. Im Übrigen ergeben sich durch den Sofortzuschlag keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand. Durch die vorgesehene einmalige Zahlung ergibt sich kein Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:

10Probleme auf dem Board
59mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, FinanzausschussDrucksache 125/22
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 125/1/22
  3. · BundesratPlenarantragDrucksache 125/2/22
  4. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1019
  5. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 125/22(B)
  6. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/1411
  7. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Inneres und Heimat, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 20/31
  8. · BundestagÄnderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Gesundheit, FinanzausschussPlenarprotokoll 20/32
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/1768
  10. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/1781
  11. · Bundestag2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/34
  12. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/34
  13. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Finanzausschuss, GesundheitsausschussDrucksache 204/22
  14. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 204/1/22
  15. · BundesratPlenarantragDrucksache 204/2/22
  16. · Bundesrat2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1021
  17. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 204/22(B)
  18. · BundesratUnterrichtungDrucksache zu204/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.