Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 760.
- In Kraft seit
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- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Einführung eines Sofortzuschlags für von Armut betroffene Minderjährige und junge Erwachsene von monatlich 20 Euro bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und im Sozialen Entschädigungsrecht in Höhe von 100 Euro ab Juli 2022 zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie, Berücksichtigung der Erhöhung des Mindestlohns bei der Berechnung des fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifikationsgruppe 4 bei Menschen mit Behinderungen, Verschiebung des Stichtags in den Regelungen für Assistenzhunde auf den 01. Juli 2023, Folgeänderungen;
Neufassung, Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 7 Gesetzen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)); Verdopplung der Einmalzahlung auf 200 Euro, Einmalzahlung von 100 Euro für Beziehende von Arbeitslosengeld sowie für Kinder von Asylsuchenden, Regelungen für Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni 2022: sozialhilferechtliche Gleichstellung mit im Asylverfahren anerkannten Flüchtlingen durch Einbeziehung in den Anwendungsbereich des SGB 2/SGB 12 auf Grundlage eines Aufenthaltstitels oder einer sog. Fiktionsbescheinigung und erkennungsdienstlichen Behandlung, Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende Oktober 2022, Kindergeldanspruch, Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV, Ausbildungsförderung, Änderungen bei der Wohnsitzauflage, Datenspeicherung im Ausländerzentralregister, Datenübermittlung an EU-Staaten und Europäische Kommission, Umsetzung der finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen mit 2 Mrd. Euro; Ausweitung des in den Verwaltungsvereinbarungen vorzusehenden Anordnungsrechts auf die fachlich zuständige Bundesbehörde (Organleihe);
Neufassung, Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 15 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 07. April 2022 zur Aufnahme und finanziellen Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 04. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71, 04.03.2022, S.1) ; Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212, 07.08.2001, S. 12)
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Konzentration der Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Durch den Sofortzuschlag können im Kinderzuschlag rund 12 000 Familien mit etwa 30 000 Kindern zusätzlich im Kinderzuschlag erreicht werden. Diesen Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch entsprechende Leistungsanträge auf Kinderzuschlag ein Erfüllungsaufwand von etwa 30 000 Stunden jährlich. Im Übrigen ergeben sich durch den Sofortzuschlag keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand. Durch die vorgesehene einmalige Zahlung ergibt sich kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 125/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 125/1/22
- PlenarantragDrucksache 125/2/22
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1019
- BeschlussdrucksacheDrucksache 125/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/1411
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/31
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/32
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/1768
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/1781
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/34
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/34
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 204/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 204/1/22
- PlenarantragDrucksache 204/2/22
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1021
- BeschlussdrucksacheDrucksache 204/22(B)
- UnterrichtungDrucksache zu204/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.