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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 1166.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 7 bis 9
  • In Kraft seit Artikel 11 Nr. 1, Artikel 13

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Verstetigung pandemiebedingter Sonderregelungen zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen vor dem Hintergrund neu gewonnener Erfahrungen und fortschreitender Digitalisierung des Aktienrechts: Satzungsregelung oder Ermächtigung des Vorstands, Bild- und Tonübertragung, Ausübung der Aktionärsrechte (Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung), Zugänglichmachung von Unterlagen, Anpassungen im Anfechtungsrecht;

Einfügung §§ 118a und 130a sowie Änderung versch. §§ Aktiengesetz und Änderung zahlr. §§ in 8 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 185/22 GESTA C024

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften); Erweiterung der Anwendbarkeit auf Genossenschaften mit der Möglichkeit der Abhaltung der Generalversammlung in analoger, virtueller, hybrider Form oder als Versammlung im gestreckten Verfahren, Aufnahme virtuell teilnehmender Aktionäre und deren Vertreter in das Aktionärsverzeichnis, Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft, Regelungen zur Stärkung der Versammlungsleitung und Ausgestaltung des Antragrechts; Konkretisierungen im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Folgeänderungen, redaktionelle Berichtigungen;

Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ in 7 Gesetzen

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/1738, Abschnitt E.1, unverändert:

Für Bürgerinnen und Bürger kann sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich 53 200 000 Euro reduzieren.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:

3Probleme auf dem Board
15mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/1738
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Digitales, Finanzausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/34
  3. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/2653
  4. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 20/2663
  5. · Bundestag2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Ablehnung des ÄnderungsantragsPlenarprotokoll 20/47
  6. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/47
  7. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 313/22
  8. · BundesratDurchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1023
  9. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 313/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.