Geht besser.
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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 2510.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie): Begründungspflicht für Arbeitgeber bei Ablehnung eines Antrags des Beschäftigten auf Verringerung bzw. Verteilung der Arbeitszeit, Verpflichtung des Arbeitgebers in Kleinbetrieben mit bis zu 15 bzw. 25 Beschäftigten zur Beantwortung von Anträgen auf Freistellung binnen 4 Wochen und Begründung im Fall der Ablehnung, vorzeitige Beendigung der Freistellung sowie Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung für Beschäftigte in Kleinbetrieben, Zuständigkeitserweiterung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung im Anwendungsbereich der Richtlinie;

Änderung § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 3, 4 und 5 Pflegezeitgesetz, §§ 2a und 3 Familienpflegezeitgesetz sowie § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU (ABl. L188, 12.07.2019, S. 79)

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3447, Abschnitt E.1, unverändert:

Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ergibt sich für Bürgerinnen und Bürger kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Durch die Änderungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes entsteht für die Bürgerinnen und Bürger ein geringfügiger zusätzlicher, nicht zu beziffernder Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

22Probleme auf dem Board
183mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Gesundheitsausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 364/22
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 364/1/22
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1024
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 364/22(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3447
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit und SozialesPlenarprotokoll 20/54
  7. · BundestagGegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BRDrucksache 20/3710
  8. · BundestagÄnderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesÜberwiesen an: RechtsausschussPlenarprotokoll 20/59
  9. · BundestagNachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTÜberwiesen an: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit und Soziales, RechtsausschussDrucksache 20/4001
  10. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4738
  11. · Bundestag2. BeratungAnnahme der Vorlage, Annahme der VorlagePlenarprotokoll 20/73
  12. · Bundestag3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 20/73
  13. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Familie und SeniorenDrucksache 626/22
  14. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1029
  15. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 626/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.