Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2510.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie): Begründungspflicht für Arbeitgeber bei Ablehnung eines Antrags des Beschäftigten auf Verringerung bzw. Verteilung der Arbeitszeit, Verpflichtung des Arbeitgebers in Kleinbetrieben mit bis zu 15 bzw. 25 Beschäftigten zur Beantwortung von Anträgen auf Freistellung binnen 4 Wochen und Begründung im Fall der Ablehnung, vorzeitige Beendigung der Freistellung sowie Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung für Beschäftigte in Kleinbetrieben, Zuständigkeitserweiterung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung im Anwendungsbereich der Richtlinie;
Änderung § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 3, 4 und 5 Pflegezeitgesetz, §§ 2a und 3 Familienpflegezeitgesetz sowie § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU (ABl. L188, 12.07.2019, S. 79)
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ergibt sich für Bürgerinnen und Bürger kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Durch die Änderungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes entsteht für die Bürgerinnen und Bürger ein geringfügiger zusätzlicher, nicht zu beziffernder Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 18kennen das
- 10kennen das
- 8kennen das
- 8kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 364/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 364/1/22
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1024
- BeschlussdrucksacheDrucksache 364/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/3447
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/54
- Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BRDrucksache 20/3710
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/59
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4001
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4738
- 2. BeratungAnnahme der Vorlage, Annahme der VorlagePlenarprotokoll 20/73
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 20/73
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 626/22
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1029
- BeschlussdrucksacheDrucksache 626/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.