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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

9.860Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/3822, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2023, 51.

  • In Kraft seit Artikel 22 und 24
  • In Kraft seit im Übrigen

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Zur Erleichterung der unionsweiten Niederlassungsfreiheit von EU-Kapitalgesellschaften Umsetzung europäischer Vorgaben für grenzüberschreitende Umwandlungen zum 31. Januar 2023: Zusammenfassung von Bestimmungen über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel in einem neuen Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes, umfassende Neuregelung existierender Vorschriften für grenzüberschreitende Verschmelzungen; Schutz der Anteilsinhaber (Austrittsrecht gegen Barabfindung, zusätzliche Aktiengewährung anstelle einer baren Zuzahlung, Rechte im Spruchverfahren), Gläubigerschutz (Anspruch auf Sicherheitsleistung), Schutz von Arbeitnehmern (Recht auf frühzeitige und umfassende Information vor Umwandlung), Harmonisierung des grenzüberschreitenden Registervollzugs (Prüfpflichten des Registergerichts, Missbrauchskontrolle, Ausstellung der Vorabbescheinigung sowie Übermittlung von Amts wegen und digital über das Europäische System der Registervernetzung – BRIS), Berichtspflichten, Verfahrenserleichterungen bei Konzernverschmelzungen, Novellierungen zur Beschleunigung des Spruchverfahrens;

Einfügung Sechstes Buch neu bei Umsetzung Sechstes Buch alt als Siebtes Buch neu und Siebtes Buch alt als Achtes Buch neu, Aufhebung Zehnter Abschnitt Zweiter Teil Zweites Buch sowie Neufassung, Einfügung, Änderung und Umsetzung zahlr. §§ Umwandlungsgesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in 15 weiteren Gesetzen

Bezug: Richtlinie (EU) 2019/2121 des vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (ABl. L 321, 12.12.2019, S. 1; L 20, 24.01.2020, S. 24) ; Richtlinie (EU) 2017/1132 vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, (ABl. L 169, 30.06.2017, S. 46)

Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, s. GESTA G009

Beschlussempfehlung des Ausschusses auf BT-Drs 20/4806: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie); Zuständigkeitskonzentration an einem einheitlichen ausschließlichen Gerichtsstand bei Streitigkeiten über den Anspruch auf Sicherheitsleistung, Informationsmöglichkeit durch Registergericht, Übermittlung der Verschmelzungsbescheinigung von Personenhandelsgesellschaften auf andere Weise und nicht über BRIS, Schutz der Unternehmensmitbestimmung und der Betriebsrenten durch umfassende Missbrauchsprüfung durch das Registergericht, Zuständigkeitskonzentration des Präsidenten bei einem Landgericht bei der Notaraufsicht und Geldwäscheaufsicht, Verwendung der Transportversicherungspolice in elektronischer Form, Regelung der Einzelheiten durch Rechtsverordnung (BMJ), Übergangsregelung zur Verschiebung der Anwendung der Überprüfungshöchstfristen für Bestandsfälle bez. Betreuerbestellungen oder Einwilligungsvorbehalte, vorübergehende Aussetzung der Pflicht zur Angabe best. Informationen im Fall von Schenkungen Dritter zur Vermeidung von Spendenrückgängen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen;

Erneute Änderung versch. §§ Umwandlungsgesetz und Handelsgesetzbuch sowie zusätzliche Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen

Angenommene Beschlussempfehlung des Ausschusses auf BT-Drs 20/5237: Verzicht auf Änderung Lobbyregistergesetz, Anpassung der Inkrafttretensregelung sowie weiterer Terminregelungen, redaktionelle Korrekturen;

Erneute Änderung § 318 und zusätzliche Änderung § 355 Umwandlungsgesetz sowie Wegfall Änderung § 3 Lobbyregistergesetz

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3822, Abschnitt E.1, unverändert:

Der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger entsteht in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Bisheriger Zeitaufwand von 9.860 Stunden jährlich entfällt.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, WirtschaftsausschussDrucksache 371/22
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 371/1/22
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1024
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 371/22(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3822
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Soziales, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/63
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4806
  8. · BundestagZurückverweisung an die Ausschüsse in 2./3. BeratungRücküberweisungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Soziales, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/76
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/5237
  10. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/80
  11. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/80
  12. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: RechtsausschussDrucksache 19/23
  13. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1030
  14. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 19/23(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.