Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2730.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Schaffung steuerlicher Transparenz in der digitalen Plattformökonomie durch Verpflichtung der Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung erzielter Einkünften und weiterer Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern, automatischer Informationsaustausch mit Behörden im EU-Ausland, Beschleunigung von Außenprüfungen durch bessere Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen sowie erweiterte Mitwirkungspflichten;
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ EU-Amtshilfegesetz und Abgabenordnung, Einfügung § 37 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Änderung § 5 Finanzverwaltungsgesetz, Folgeänderungen in 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2021/514 vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung 2021/514 (Amtshilferichtlinie; "DAC 7") (ABl. L 104/1, 25.03.2021, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Möglichkeit und Verfahren eines Antrags beim Bundeszentralamt für Steuern auf Auskunft über die Beurteilung des Vorhandenseins einer Plattform, Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe, qualifiziertes Mitwirkungsverlangen bei Außenprüfungen sowie Anwendungsregelungen und Umstellungsfristen für Finanzbehörden zu Steuern und Steuervergütungen u.a.;
Einfügung und spätere Aufhebung § 38 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Es fällt kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger an.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales, Steuern. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 409/22
- UnterrichtungDrucksache zu409/22
- GesetzentwurfDrucksache 20/3436
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/53
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 409/1/22
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1025
- BeschlussdrucksacheDrucksache 409/22(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/4228
- Nachträgliche ÜberweisungÜberweisungPlenarprotokoll 20/65
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4376
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4377
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 605/22
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1029
- BeschlussdrucksacheDrucksache 605/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.