Gesetz zur Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Klarstellung zum Verlust des Haftungsprivilegs von Diensteanbietern durch Löschung von Nutzerbeiträgen und damit Einflussnahme auf die verbreiteten Inhalte, Begrenzung der Einflussnahme von marktbeherrschenden Diensteanbietern auf die Verbreitung von Nutzerbeiträgen durch Einschränkung der inhaltlichen Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen mit Schadenersatzpflicht bei Zuwiderhandlung, jährliche Berichterstattung des Bundeskartellamtes zu marktbeherrschenden Strukturen im Bereich Social Media;
Änderung § 7 Telemediengesetz und § 32e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/27772 (GESTA 19. WP C219)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/3241
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.