Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

Bei DIP ansehen

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Klarstellung zum Verlust des Haftungsprivilegs von Diensteanbietern durch Löschung von Nutzerbeiträgen und damit Einflussnahme auf die verbreiteten Inhalte, Begrenzung der Einflussnahme von marktbeherrschenden Diensteanbietern auf die Verbreitung von Nutzerbeiträgen durch Einschränkung der inhaltlichen Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen mit Schadenersatzpflicht bei Zuwiderhandlung, jährliche Berichterstattung des Bundeskartellamtes zu marktbeherrschenden Strukturen im Bereich Social Media;

Änderung § 7 Telemediengesetz und § 32e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/27772 (GESTA 19. WP C219)

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:

3Probleme auf dem Board
15mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3241

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.