... Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) - Bemessungszeitraum
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
Laut DIP: AbgeschlossenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Verstetigung pandemiebedingter befristeter Regelungen zur Ausnahme von Kalendermonaten mit Kurzarbeitergeldbezug von der Elterngeldberechnung, dauerhafte Ausweitung der Ausklammerungstatbestände um Kurzarbeitsmonate;
Änderung § 2b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Bezug: Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie, s. GESTA 19. WP I014
BR-Beschluss: Verzicht auf Einbringung; Annahme einer Entschließung: Prüfung der Neuregelung im BEEG zur dauerhaften Ausklammerung von Monaten mit Bezug von Kurzarbeitergeld, Kinderkrankengeld, Arbeitslosengeld u.Ä. von der Elterngeldberechnung
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 421/22
- BR-SitzungAusschusszuweisungPlenarprotokoll 1024
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 421/1/22
- BR-SitzungAnnahme einer Entschließung (anstelle einer Einbringung)Plenarprotokoll 1028
- BeschlussdrucksacheDrucksache 421/22(B)
- UnterrichtungDrucksache 249/23
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.