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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 1790.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

In Anbetracht wirtschaftlicher Unwägbarkeiten infolge der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine Vereinheitlichung und Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen: Ermächtigung der Bundesregierung durch Rechtsverordnung zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023, vollständige oder teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber während der Kurzarbeit allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung, Begrenzung der max. Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, Verfahrenserleichterungen bei den Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit (Verzicht auf den Einsatz von Urlaub oder Arbeitszeitguthaben sowie Anzeige von Kurzarbeit im Folgemonat), Verlängerung der Möglichkeit des anrechnungsfreien Hinzuverdiensts durch Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit sowie der Regelungen zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer;

Änderung §§ 109 und 354 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 10a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Verordnungsermächtigung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3494, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch diese Regelungen kein Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3494
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Haushaltsausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/55
  3. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/3721
  4. · Bundestag2. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 20/57
  5. · Bundestag3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 20/57
  6. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und SozialpolitikDrucksache 475/22
  7. · BundesratDurchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1025
  8. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 475/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.