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Gesetzgebung im Bundestag

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

3 Mio.Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/3873, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 2328.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 2 Buchst. a bis c, Nr. 3a, Nr. 5 Buchst. c, Nr. 7 bis 11, 14 bis 17, Nr. 18 Buchst. b, Nr. 20, 22, 28, 32 Buchst. a Doppelbuchst. aa, Nr. 38 Buchst. b Doppelbuchst. aa , ... Artikel 2 Nr. 1 ... die Artikel 11 und 12 Absatz 1 ...
  • In Kraft seit Artikel 6 und 12 Abs. 23 Nr. 2
  • In Kraft seit Artikel 5 Nr. 12

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Reform des Grundsicherungssystems: Ablösung der sog. Hartz-IV-Regelungen durch Einführung eines Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 sowie Entfristung der Regelungen zum Sozialen Arbeitsmarkt: Fortschreibung der Regelbedarfe, Anhebung der Regelbedarfsstufen, Neuregelung der Leistungsminderungen (sog. Sanktionen), Bagatellgrenze für Rückforderungen, zweijährige Karenzzeit für Wohnung und Vermögen sowie Anerkennung der Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe, Erhöhung der Vermögensfreibeträge nach Ablauf der Karenzzeit, Nichtberücksichtigung der Rücklagen für die Altersvorsorge, Erhöhung der Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende, Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses anhand eines Plans zur Verbesserung der Teilhabe zwischen Arbeitsuchendem und Jobcenter (sog. Kooperationsplan), sechsmonatige Vertrauenszeit ohne Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Schlichtungsmechanismus, Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung (Coaching), Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, Weiterbildungsgeld, Entfristung der Weiterbildungsprämie, drittes Umschulungsjahr, Bürgergeldbonus, Förderung von Grundkompetenzen, Kostenübernahme einer sozialpädagogischen Begleitung während einer Weiterbildung, Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes, befristete Aussetzung der Zwangsverrentung, Regelungen zur Erreichbarkeit, zahlr. Maßnahmen zum Bürokratieabbau, u.a. Wegfall des Anspruchs auf Übergangsgeld bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Einkommensanrechnung des Mutterschaftsgelds, Anpassungen und Klarstellungen im Sozialen Entschädigungsrecht;

Neufassung, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung der Überschrift in Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende –, Änderungen in 7 weiteren Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 17 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Bürgergeldes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II (1 Bvl 7/16)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlr. Änderungen, inbes. betr. die Leitmaxime des SGB II (Grundsatz des Förderns: Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt), Verstärkung der (ganzheitlichen) Beratung und Betreuung, Möglichkeit der aufsuchenden und sozialraumorientierten Beratung, Anerkennung der Heizungskosten nur in angemessener Höhe, Selbstauskunft zu Vermögenswerten und Vorlage eines Nachweises lediglich auf Aufforderung des Jobcenters, Erweiterung des begleitenden Coachings für Langzeitarbeitslose nach Beginn einer Arbeitsaufnahme auf 9 Monate und Ausweitung auf junge Azubis, Anpassungen der Hinzuverdienstregeln für Schüler und Studierende für den Zeitraum nach Schulabschluss bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums, Dynamisierung der Freibeträge, Wegfall des Vermittlungsvorrangs bei Existenzgründungen, Anrechnung des Leistungsbezugs im Jahr 2022 auf die Karenzzeit, keine Karenzzeit bei Leistungsberechtigung von 1 Monat, Nichtberücksichtigung von Einnahmen aus Erbschaften im Zuflussmonat und Zuschlagung im Folgemonat als Vermögen, Berücksichtigung von Rehabilitationsbedarfen im Kooperationsplan, erste Einladung zur Erstellung des Kooperationsplans ohne Rechtsfolgenbelehrung, Klarstellung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen;

Erneute und zusätzliche Änderungen in 5 Gesetzen sowie Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Begrenzung der Karenzzeit auf 1 Jahr, Reduzierung des Schonvermögens in der Karenzzeit auf 40.000 Euro für Leistungsberechtigte und Erhöhung des Freibetrags um jeweils 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft, Härtefallregelung für selbst genutztes Wohneigentum mit höheren Wohnflächen, Streichung der sechsmonatigen Vertrauenszeit, Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen von Beginn des Leistungsbezugs an (dreistufiges Sanktionssystem mit Minderung um 10 bis zu 30 Prozent bei wiederholten Pflichtverletzungen);

Erneute Änderungen zahlr. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren: Überprüfung der Vermögensfreistellung für die Altersvorsorge im Rahmen anstehender Reformen der Alterssicherung, Prüfung der Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte, nähere Bestimmungen zur Erreichbarkeit durch Rechtsverordnung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3873, Abschnitt E.1, unverändert:

Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die Neuregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt um rund 3 Millionen Stunden Erfüllungsaufwand pro Jahr entlastet. In der Arbeitsförderung ergibt sich ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 2 600 Stunden.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Finanzausschuss, Gesundheitsausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 456/22
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3873
  3. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Haushaltsausschuss, RechtsausschussPlenarprotokoll 20/60
  4. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 456/1/22
  5. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1026
  6. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 456/22(B)
  7. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/4226
  8. · BundestagNachträgliche ÜberweisungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Haushaltsausschuss, RechtsausschussPlenarprotokoll 20/65
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4360
  10. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4372
  11. · Bundestag2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
  12. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
  13. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 574/22
  14. · Bundesrat2. DurchgangVersagung der ZustimmungPlenarprotokoll 1027
  15. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 574/22(B)
  16. · BundesratUnterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRgDrucksache 587/22
  17. · BundestagUnterrichtung über Zustimmungsversagung durch den BRDrucksache 20/4466
  18. · BundestagUnterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRgDrucksache 20/4467
  19. · BundestagVermittlungsvorschlagDrucksache 20/4600
  20. · BundestagGeschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung auf die TOAnnahme GeschäftsordnungsantragPlenarprotokoll 20/71
  21. · BundestagAbstimmung über VermittlungsvorschlagAnnahmePlenarprotokoll 20/71
  22. · BundestagProtokollerklärung/Begleiterklärung zum VermittlungsverfahrenPlenarprotokoll 20/71
  23. · BundesratUnterrichtung über Beschluss des BTDrucksache 610/22
  24. · BundesratBR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1028
  25. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 610/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.