Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2160.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Strukturelle Wohngeldreform zur Abfederung höherer Mehrbelastungen von Wohngeldempfängern angesichts steigender Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen: Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder bei Wohneigentum als Belastung in die Wohngeldberechnung, Klimakomponente in Form eines Zuschlags auf die Miethöchstbeträge, Anpassung der Wohngeldformel zur Erreichung eines breiteren Empfängerkreises und Absenkung der durchschnittlichen Wohnkostenbelastung auf rd 40 Prozent, Neufestlegung der Mietenstufen, Maßnahmen zur Verwaltungsentlastung, darunter vorläufige Zahlung in Einzelfällen bzw. unter Berücksichtigung der Geschäftslage der Wohngeldbehörde, Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf bis zu 18 Monate sowie Verkürzung des Zurechnungszeitraums auf 1 Jahr;
Einfügung § 26a und 42d sowie Änderung versch. §§ und Anlage 2 und 3 Wohngeldgesetz, Einfügung § 85 Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung Anlage Wohngeldverordnung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung des Wohngelds und zur Einführung einer Klimakomponente
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 483/22 GESTA P006
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes); weitere Maßnahmen zur Verwaltungsentlastung, insbes. durch die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 24 Monate, Einführung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen sowie Aussetzung des Wohngeld-Vorrangs bei Sozialleistungsberechtigten nach SGB XII, Evaluierung der Bagatellgrenze nach 2 Jahren auf Grundlage der Auswertungen der Länder, Zuständigkeitsübertragung für das Politikfeld Wohnungslosigkeit in den Aufgabenbereich des BMWSB, künftige Wohnungslosenberichterstattung durch die Bundesregierung, Korrektur bei der Mietenstufenzuordnung für 2 Gemeinden, Folgeänderungen;
Zusätzliche Einfügung § 30a und erneute Änderung versch. §§ Wohngeldgesetz, zusätzliche Änderung §§ 7 und 8 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz, § 131 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung Anlage Wohngeldverordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Von der Verbesserung des Wohngeldes profitieren im Jahr 2023 insgesamt rund 2 Millionen Haushalte. Darunter sind rund 1,42 Millionen Haushalte, die durch die Wohngeldverbesserung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger wird keine Vorgabe eingeführt, abgeschafft oder vereinfacht. Im Ergebnis entsteht für die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2023 bis 2026 ein laufender Erfüllungsaufwand pro Jahr von durchschnittlich 2,595 Millionen Stunden. Hinzu kommen Sachkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro jährlich.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/3936
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/60
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4356
- ÄnderungsantragDrucksache 20/4365
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4375
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 581/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 581/1/22
- DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1028
- BeschlussdrucksacheDrucksache 581/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.