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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 1985.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 3 Nr. 2

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Entlastung von Rentenbeziehern sowie Versorgungsempfängern des Bundes (ohne Bahn und Post) durch Gewährung einer Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung von 300 Euro angesichts hoher Preissteigerungen im Energiebereich, Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt durch Ausweitung der Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1600 Euro auf 2000 Euro;

Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) als Art. 1 und Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes (Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz – VEPPGewG) als Art. 2 der Vorlage, Änderung §§ 18f und 20 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, § 274b Sechstes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 64 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3938, Abschnitt E.1, unverändert:

Der Gesetzentwurf führt nicht zu einer Veränderung des Erfüllungsaufwandes für Bürgerinnen und Bürger.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3938
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Finanzausschuss, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 20/60
  3. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4095
  4. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4102
  5. · Bundestag2. BeratungAnnahme der Vorlage, Annahme der VorlagePlenarprotokoll 20/63
  6. · Bundestag3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 20/63
  7. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und SeniorenDrucksache 523/22
  8. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 523/1/22
  9. · BundesratDurchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1026
  10. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 523/22(B)
  11. · BundesratUnterrichtungDrucksache zu523/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.