Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 146.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt: Erhöhung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit Wirkung zum 01. Januar 2024 (sog. vierte Staffel), Beibehaltung der Sonderregelungen für kleinere Arbeitgeber, vollständige Mittelverwendung der Ausgleichsabgabe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes nach Ablauf von 6 Wochen, Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit, Entbindung der Inklusionsbetriebe von der Verpflichtung zur Vermittlung eigener Beschäftigter an andere Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung, Beitrags- und Zuschussregelungen für Mitglieder von Solidargemeinschaften bei Hilfebedürftigkeit und bei Arbeitslosigkeit, Folgeänderungen;
Einfügung § 153a und Änderung versch. §§ Neuntes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderungen in 8 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen betr. Jobcoaching sowie betr. Anreize zur Anrechnung der Ausgleichsabgabe, Korrektur der unbeabsichtigten Streichung des Freibetrags für Freiwilligendienstleistende über 25 Jahre durch das Bürgergeld-Gesetz, Anpassungen zur Berücksichtigung der ergänzenden Fortschreibung der Regelbedarfsstufen auf Grundlage der neugefassten Verordnungsermächtigung, begriffliche und technische Anpassungen;
Erneute Änderung § 49 und zusätzliche Änderung §§ 123 und 159 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 11b und erneute Änderung § 26 Elftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 40 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung § 46 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 10kennen das
- 4kennen das
- 5kennen das
- 10kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 682/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 682/1/22
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1030
- BeschlussdrucksacheDrucksache 682/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/5664
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/88
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/6442
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/97
- 2. BeratungPlenarprotokoll 20/97
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/97
- 3. BeratungPlenarprotokoll 20/97
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 158/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 158/1/23
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1033
- BeschlussdrucksacheDrucksache 158/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.