Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl II 2023, 142.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Zustimmung zu dem am 21. Juni 2019 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen: Schutz von Arbeitnehmern und anderen Personen in der Arbeitswelt, Gewalt und Belästigung als Verletzung oder Missbrauch der Menschenrechte, Untersuchungs- und Abhilfemaßnahmen zur Aufklärung entsprechender Vorfälle; Ergänzung des Übereinkommens durch politische Handlungsvorschläge (Empfehlung Nr. 206 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 10. Juni 2019 betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt als Anlage 1)
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 10kennen das
- 4kennen das
- 5kennen das
- 10kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 689/22
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1030
- BeschlussdrucksacheDrucksache 689/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/5652
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/91
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/6441
- 2. Beratung und SchlussabstimmungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 20/97
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 163/23
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1033
- BeschlussdrucksacheDrucksache 163/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.