Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 217.
- In Kraft seit
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Was sich ändert
Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zur Stärkung des Arbeitsmarktes und Sicherung des Wirtschaftsstandorts: Absenkung bestehender Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe, niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss, Vereinfachung der Arbeitgeberwechsel für Inhaber einer Blauen Karte EU, Ausstellung der Blauen Karte EU auch für international Schutzberechtigte, Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität, Erleichterung des Familiennachzugs, Nachweis non-formaler Qualifikationen für IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss, neue Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer sog. Anerkennungspartnerschaft zur Erlangung eines Abschlusses, Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Personen mit einem ausländischen, mind. zweijährigen Berufs- oder Hochschulabschluss, Gewährleistung des Wechsels in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken, Erleichterungen der Regelungen für den Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche, erweiterte Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung für Studierende, Entfall bestehender Zweckwechselverbote zur Steigerung der Durchlässigkeit zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken, Beschleunigung von Visaverfahren, Informations- und Beratungsangebote, Vorintegrationsmaßnahmen, Stärkung der Ansprechstelle der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (BAMF);
Einfügung §§ 18g bis 18i, 20a, 20b, 45b und 45c, Neufassung §§ 18a, 18b, 20 und 91f sowie Änderung zahlr. §§ Aufenthaltsgesetz, Änderung zahlr. §§ in 6 weiteren Gesetzen sowie Änderung Anlage AZRG-Durchführungsverordnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten auf BT-Drs 20/4978
Richtlinie (EU) 2021/1883 vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (ABl. L 382, 28.10.2021, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausgestaltung der Fachkrafttitel als Anspruchstitel, Absenkung der Mindestgehaltsschwelle für die Blaue Karte EU auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze Rente, Wechsel von Asyl- in Arbeitstitel für Betroffene in laufenden Asylverfahren mit Stichtag zum 29. März 2023, Überführung der Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Gründerstipendiums, Rückblick- und Prognoseregelung zum Erfolg der Geschäftstätigkeit für einen schnelleren Übergang von einem Selbstständigentitel in die Niederlassungserlaubnis, Möglichkeit des (Schwieger-)Elternnachzugs (für ab März 2024 erteilte Aufenthaltserlaubnisse und befristet bis 2028), Verzicht auf das Wohnraumerfordernis beim Nachzug der Kernfamilie, Qualifikation in einem Engpassberuf als zu bepunktendes Kriterium für die Chancenkarte, Senkung der Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse, Zugangsermöglichung zur Chancenkarte für Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen einer Auslandshandelskammer, einmalige Verlängerung der Chancenkarte um bis zu 2 Jahre, Klarstellungen, Folgeänderungen;
Einfügung § 16g, Neufassung §§ 18a und 18b sowie erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ Aufenthaltsgesetz, zusätzliche Änderung § 23 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, erneute Änderung § 299 und zusätzliche Änderung § 421b Drittes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung Artikel 54 Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie zusätzliche Änderung §§ 90 und 96 Berufsbildungsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Bei den Bürgerinnen und Bürgern ändert sich durch die zu erwartende Zunahme der Erwerbsmigration der Zeitaufwand in Höhe von rund 1 111 000 Stunden und der Sachaufwand um rund 1 338 000 Euro. Einmaliger Aufwand fällt nicht an. Hoher Erfüllungsaufwand entsteht vor allem im Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums für Fachkräfte aus Drittstaaten, die aufgrund der angedachten Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt (zum Teil auch mit Familiennachzug) nach Deutschland einreisen werden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 137/23
- UnterrichtungDrucksache zu137/23
- GesetzentwurfDrucksache 20/6500
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/100
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 137/1/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache zu137/1/23
- PlenarantragDrucksache 137/2/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1033
- BeschlussdrucksacheDrucksache 137/23(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/6946
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/108
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/7293
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/7394
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/7406
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/113
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/113
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 289/23
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu289/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 289/1/23
- PlenarantragDrucksache 289/2/23
- PlenarantragDrucksache 289/3/23
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1035
- BeschlussdrucksacheDrucksache 289/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.