Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und der Versorgungsmedizin-Verordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 158.
Was sich ändert
Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung;
Aufnahme einer Finanzierungsregelung, Übereinstimmung der Finanzierung der Bundesvertretung der Frauenbeauftragten mit der Bundesvertretung der Werkstatträte, Anpassung an eine Beweiserleichterung für die Anerkennung psychischer Störungen bei Gewaltopfern
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Ein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht. Einzelne Bürgerinnen und Bürger sind nicht betroffen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 10kennen das
- 4kennen das
- 5kennen das
- 10kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 185/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 185/1/23
- BR-SitzungZustimmung/ÄnderungenPlenarprotokoll 1034
- BeschlussdrucksacheDrucksache 185/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.