Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 408.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Anpassungen in versch. Gesetzen infolge der Änderungen des SGB II durch das Bürgergeldgesetz sowie aus rechtlichen und rechtsförmlichen Gründen Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen, sprachliche Korrekturen, Folgeänderungen;
Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch und Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderungen in 11 weiteren Gesetzen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche weitere Anpassungen und Änderungen in den Verfahrensregelungen, insbes. betr. Anrechnung von Verpflegung auf die Regelbedarfe von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften, Verlängerung des Eingliederungszuschusses um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2028 bei Anhebung des Mindestalters zum Erhalt der Förderdauer auf 55 Jahre, Fristen und Mitteilungspflichten, Antrags- und Schriftformerfordernis in elektronischer Form, Erstattungen an die Krankenkassen, Zahlungsmodalitäten und Datenerhebung, Hilfsmittelversorgung, Wegfall bisheriger Regelungen zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Novellierung des Grundsteuerrechts zum 1. Januar 2025, Klarstellungen, Folgeänderungen;
Erneute sowie zusätzliche Änderung und Einfügung zahlr. §§ Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch sowie Einfügung des Kurztitels in Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung zahlr. §§ in 16 weiteren Gesetzen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Aufgrund der Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen im SGB XII kann es in Einzelfällen im Rahmen der Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger zu einem geringen, aber nicht quantifizierbaren zusätzlichen Erfüllungsaufwand kommen. Auch für das SGB II und das SGB III ergeben sich keine Änderungen im Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 224/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 224/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1035
- BeschlussdrucksacheDrucksache 224/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/8344
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/123
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/9195
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/134
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/134
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 594/23
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1040
- BeschlussdrucksacheDrucksache 594/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.