Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Schrittweise bundesweite Einführung einer digitalen Inhaltsdokumentation durch Ton-Aufzeichnung der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen in Strafverfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten bis zum 1. Januar 2030, automatisierte Übertragung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument, Möglichkeit der zusätzlichen Bildaufzeichnung für Länder und diesbez. Regelung durch Rechtsverordnung, Umsetzung der Pilotierungsphase bis Ende 2027 für Verfahren vor den Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte sowie bis Ende 2030 für die Länder unter Bestimmung des Zeitpunkts der Einführung durch Rechtsverordnung und Möglichkeit der Begrenzung auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper, Referenzimplementierung durch Bund und Länder, keine detaillierten technischen und organisatorischen Vorgaben;
Neufassung §§ 271 bis 274 bei Einfügung §§ 273a neu und 273b neu sowie Änderung versch. §§ Strafprozessordnung, Einfügung § 19 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Abschlussbericht der Expertengruppe zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, BMJ 2021
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung); Regelungen zur Dokumentation bei technischen Störungen, Entkopplung des Absehens von der Aufzeichnung von den Vorschriften zum Ausschluss der Öffentlichkeit, Erweiterung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte besonders vulnerabler Zeugen, Konkretisierung zur Verwendung der technischen Dokumentation als Strengbeweismittel, Dokumentation und Zulässigkeit der Weitergabe von Transkripten, Gebührenregelung, Korrekturen;
Erneute Änderung §§ 273, 273a, 273b und 352 Strafprozessordnung, zusätzliche Änderung Nummer 1441 Anlage (Kostenverzeichnis) Justizverwaltungskostengesetz, Art. 10 Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes sowie Art. 5 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Gebührentatbestände sollen nicht angepasst werden, so dass sich an der Höhe der Verfahrenskosten, die im Falle der Verurteilung von dem oder der Angeklagten zu tragen sind, nichts ändert. Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht daher nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 227/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 227/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1035
- BeschlussdrucksacheDrucksache 227/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/8096
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/122
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/9359
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/9387
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/138
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/138
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 603/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 603/1/23
- 2. DurchgangAnrufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1040
- BeschlussdrucksacheDrucksache 603/23(B)
- Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den BRDrucksache 20/9878
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.