Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 320.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Möglichkeit zur Abhaltung hybrider oder virtueller Versammlungen der regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotar- und Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Patentanwalts- und der Bundessteuerberaterkammer, Regelung der Mindestvoraussetzungen, Ausgestaltung durch Satzung durch die Kammern, Regelungen zur Effizienz berufsgerichtlicher Verfahren sowie zum Berufsrecht rechtsberatender Berufe, Regelung zur Gründung einer Mandatsgesellschaft, Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, Klarstellungen;
Einfügung, Neufassung und Änderung zahlr. §§ in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe); zahlr. Änderungen, insbes. betr. Gleichstellung des elektronischen Steuerberater- sowie Bürgerpostfachs mit dem elektr. Anwaltspostfach, Ausschluss doppelter Kammermitgliedschaften, Erweiterung der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtstätigkeit der Mitglieder in Berufsausübungsgesellschaften, Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme für das Ruhen der Verjährung, Klarstellungen, Folgeänderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung und Umsetzung zahlr. §§ in 11 Gesetzen
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
- 3kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 372/23
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1036
- BeschlussdrucksacheDrucksache 372/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/8674
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/128
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/12144
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/181
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/181
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 417/24
- Berichtigung zum GesetzesbeschlussPlenarprotokoll 20/189
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1047
- BeschlussdrucksacheDrucksache 417/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.