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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2024, 320.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 4, 12, 14, 17, 18, 22 Buchst. b und Nr. 25, Artikel 4 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 3, 12, 15, 17, 18 und 21, Artikel 6 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 10, 11, 12, 19 Buchst. a Doppelbuchst. bb, Nr. 20 und 21 sowie Artikel 7
  • In Kraft seit Artikel 2 Nr. 2, 7 Buchst. b, Nr. 8 und 10, Artikel 4 Nr. 7 Buchst. b und Nr. 10, Artikel 6 Nr. 5 Buchst. b und Nr. 8 Buchst. a sowie Artikel 8

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Möglichkeit zur Abhaltung hybrider oder virtueller Versammlungen der regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotar- und Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Patentanwalts- und der Bundessteuerberaterkammer, Regelung der Mindestvoraussetzungen, Ausgestaltung durch Satzung durch die Kammern, Regelungen zur Effizienz berufsgerichtlicher Verfahren sowie zum Berufsrecht rechtsberatender Berufe, Regelung zur Gründung einer Mandatsgesellschaft, Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, Klarstellungen;

Einfügung, Neufassung und Änderung zahlr. §§ in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe); zahlr. Änderungen, insbes. betr. Gleichstellung des elektronischen Steuerberater- sowie Bürgerpostfachs mit dem elektr. Anwaltspostfach, Ausschluss doppelter Kammermitgliedschaften, Erweiterung der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtstätigkeit der Mitglieder in Berufsausübungsgesellschaften, Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme für das Ruhen der Verjährung, Klarstellungen, Folgeänderungen;

Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung und Umsetzung zahlr. §§ in 11 Gesetzen

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:

3Probleme auf dem Board
15mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: RechtsausschussDrucksache 372/23
  2. · Bundesrat1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1036
  3. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 372/23(B)
  4. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/8674
  5. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für DigitalesPlenarprotokoll 20/128
  6. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/12144
  7. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/181
  8. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/181
  9. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: RechtsausschussDrucksache 417/24
  10. · BundestagBerichtigung zum GesetzesbeschlussPlenarprotokoll 20/189
  11. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1047
  12. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 417/24(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.