Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht (Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV - EVV)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 302.
Was sich ändert
Regelung von nicht zur berücksichtigenden Einkünften, weitere Absetzbeträge vom Einkommen, Verwertung von Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, der sich aus den Regelungen des Kapitel 16 des SGB XIV ergibt, wurde bereits in der Gesetzesfolgenabschätzung zum SGB XIV ausgewiesen. Eine Änderung entsteht durch die Regelungen der Verordnung nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 428/23
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1037
- BeschlussdrucksacheDrucksache 428/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.