Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 102.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Schaffung eines ersten Anwendungsfalls zur Erprobung der Möglichkeiten der Datenverknüpfung als Grundlage weitergehender Gesetzesvorhaben: erleichterte Auffindbarkeit dezentral gespeicherter Gesundheitsdaten, Reduzierung bürokratischer Hürden für Nutzer, Nutzung EU-rechtlicher Möglichkeiten hinsichtlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, Einbindung etablierter Strukturen insbes. in der genommedizinischen Versorgung, Erleichterung von Datenaustausch und -verknüpfung sowie verbesserte Nutzbarkeit von Daten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, vereinfachte Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden bei gleichzeitiger Stärkung von Gesundheitsdatenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung, strafrechtlich sanktionierte Geheimhaltungsverpflichtung bei Verwendung in der Forschung, Datenbereitstellung aus der elektronischen Patientenakte; Vorgriff auf die erwarteten Anforderungen des im Aufbau befindlichen Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) u.a.;
Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 1 BGA-Nachfolgegesetz, § 75 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119, 04.05.2016, S. 1 ; L 314, 22.11.2016, S. 72 ; L 127, 23.05.2018, S. 2)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen, Ergänzungen und Änderungen betr. Ausbau der Gesundheitsdateninfrastruktur durch Verknüpfung datenhaltender Stellen, Haltung, Weitergabe und Löschung von Gesundheits- und Versorgungsdaten, u.a. aus der ePA, Widerspruchsmöglichkeit, Geheimhaltungspflicht, Aufsicht über Kranken- und Pflegekassen, Modellvorhaben, Übermittlung der Abrechnungsdaten von den Kranken- und Pflegekassen an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit u.a.; Folgeänderungen, redaktionelle und rechtsförmliche Korrekturen und Anpassungen;
Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Einführung einer Widerspruchslösung für die Freigabe von Daten der elektronischen Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit entsteht denjenigen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein zeitlicher Erfüllungsaufwand, die sich für die aktive Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte über ein digitales Endgerät entscheiden, in Höhe von geschätzt einmalig 6 813 330 Stunden sowie ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von geschätzt 140 000 Stunden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 434/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 434/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1037
- BeschlussdrucksacheDrucksache 434/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/9046
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/134
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/142
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/9785
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/9786
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/144
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/144
- 3. BeratungPlenarprotokoll 20/144
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 3/24
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1041
- BeschlussdrucksacheDrucksache 3/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.