Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

6,8 Mio.Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/9046, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2024, 102.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 3 Nr. 3, 10 Buchst. a und Nr. 20

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Schaffung eines ersten Anwendungsfalls zur Erprobung der Möglichkeiten der Datenverknüpfung als Grundlage weitergehender Gesetzesvorhaben: erleichterte Auffindbarkeit dezentral gespeicherter Gesundheitsdaten, Reduzierung bürokratischer Hürden für Nutzer, Nutzung EU-rechtlicher Möglichkeiten hinsichtlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, Einbindung etablierter Strukturen insbes. in der genommedizinischen Versorgung, Erleichterung von Datenaustausch und -verknüpfung sowie verbesserte Nutzbarkeit von Daten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, vereinfachte Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden bei gleichzeitiger Stärkung von Gesundheitsdatenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung, strafrechtlich sanktionierte Geheimhaltungsverpflichtung bei Verwendung in der Forschung, Datenbereitstellung aus der elektronischen Patientenakte; Vorgriff auf die erwarteten Anforderungen des im Aufbau befindlichen Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) u.a.;

Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 1 BGA-Nachfolgegesetz, § 75 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung

Bezug: Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119, 04.05.2016, S. 1 ; L 314, 22.11.2016, S. 72 ; L 127, 23.05.2018, S. 2)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen, Ergänzungen und Änderungen betr. Ausbau der Gesundheitsdateninfrastruktur durch Verknüpfung datenhaltender Stellen, Haltung, Weitergabe und Löschung von Gesundheits- und Versorgungsdaten, u.a. aus der ePA, Widerspruchsmöglichkeit, Geheimhaltungspflicht, Aufsicht über Kranken- und Pflegekassen, Modellvorhaben, Übermittlung der Abrechnungsdaten von den Kranken- und Pflegekassen an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit u.a.; Folgeänderungen, redaktionelle und rechtsförmliche Korrekturen und Anpassungen;

Verordnungsermächtigung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/9046, Abschnitt E.1, unverändert:

Durch die Einführung einer Widerspruchslösung für die Freigabe von Daten der elektronischen Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit entsteht denjenigen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein zeitlicher Erfüllungsaufwand, die sich für die aktive Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte über ein digitales Endgerät entscheiden, in Höhe von geschätzt einmalig 6 813 330 Stunden sowie ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von geschätzt 140 000 Stunden.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

17Probleme auf dem Board
146mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitDrucksache 434/23
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 434/1/23
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1037
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 434/23(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/9046
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Digitales, Ausschuss für Inneres und Heimat, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/134
  7. · BundestagÄnderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschätzungPlenarprotokoll 20/142
  8. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/9785
  9. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/9786
  10. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/144
  11. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/144
  12. · Bundestag3. BeratungPlenarprotokoll 20/144
  13. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: GesundheitsausschussDrucksache 3/24
  14. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1041
  15. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 3/24(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.