Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 101.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Förderung der Verbreitung der weiterhin freiwilligen elektronischen Patientenakte (ePA) durch Umbau zu einer Opt-Out-Anwendung und grundlegende Vereinfachung von Bereitstellung, Befüllung und Zugriffen, Weiterentwicklung und verbindliche Einführung des E-Rezepts, weiterer Ausbau der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit Ausweitung auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen, Weiterentwicklung telemedizinischer Anwendungen wie Videosprechstunden und Telekonsilien sowie von digitalisierten strukturierten Behandlungsprogrammen, Verbesserung der Interoperationalität bei Schnittstellen, Standards und Profilen, Erhöhung der Cybersicherheit, insbes. für cloudbasierte Informationssysteme, Verstetigung und Weiterentwicklung des Innovationsfonds;
Änderung von 3 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umfangreiche Änderungen betr. ePA (Inhalte, Übermittlung und Speicherung medizinischer Daten, u.a. aus Wearables, Zugriff durch Leistungserbringer, Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Versicherten- und Widerspruchsrechte, Informationspflichten der Krankenkassen und Unterstützung durch die Ombudsstellen u.a.), Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Dienste und Anwendungen sowie Information der Versicherten bei Arzneimittelrückrufen, Pilotvorhaben, Videosprechstunden, Preisgestaltungen, digitale Gesundheitsanwendungen, Sicherheit und Datenschutz, Cloud-Dienste, Beschäftigtenverzeichnis für Leistungserbringer, Heilfürsorge, Interoperabilität, Informationsmodelle und übergreifende Harmonisierung, Übergang der Aufgaben der Künstlersozialkasse (KSK) auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) u.a.; redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen;
Änderung weiterer 5 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 105 000 Stunden. Einmalig fällt ein Zeitaufwand in Höhe von 7,3 Millionen Stunden an. Beide Aufwände werden durch die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte verursacht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 435/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 435/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1037
- BeschlussdrucksacheDrucksache 435/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/9048
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/134
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/142
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/9788
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/9789
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/144
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/144
- 3. BeratungPlenarprotokoll 20/144
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 4/24
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1041
- BeschlussdrucksacheDrucksache 4/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.