Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Einführung einer Kindergrundsicherung zur Existenzsicherung von Familien und Bekämpfung von Kinderarmut, Bündelung bisheriger Leistungen zur schnelleren Leistungsgewährung: Überführung des Kindergeldes in einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowie für freizügigkeitsberechtigte Ausländer, Einführung eines altersgestaffelten und vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes abhängigen Kinderzusatzbetrags, Pauschbeträge für bestimmte Bildungs- und Teilhabeleistungen, bundeseinheitliche Verwaltung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), Umbenennung der Familienkasse in Familienservice, digitale Antragstellung, digitaler Datenabruf zwischen BA und anderen zuständigen Behörden, direkte Auszahlung des Garantiebetrags an Volljährige, sog. Kindergrundsicherungs-Check für die Vorprüfung des Anspruchs auf den Zusatzbetrag, ergänzender Bezug von Bürgergeld bei erhöhtem Bedarf sowie von Wohngeld oder Leistungen zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG, Datenerhebung, Übermittlung von Daten zur Wirkungsforschung, Vorlage eines Berichts durch die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2030;
Gesetz zur Einführung einer Bundeskindergrundsicherung (Bundeskindergrundsicherungsgesetz – BKG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 13 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung ergibt sich keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, da die Regelungen des Kindergeldes in den Kindergarantiebetrag überführt werden. Aufgrund von Änderungen im Kinderzuschlag und in den Leistungen für Bildung und Teilhabe ändert sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Zeitaufwand in Höhe von zusätzlichen rund 109.451 Stunden und der Sachaufwand sinkt um rund 261.799 Euro.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 505/23
- GesetzentwurfDrucksache 20/9092
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/134
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 505/1/23
- PlenarantragDrucksache 505/2/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1038
- BeschlussdrucksacheDrucksache 505/23(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/9643
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/9818
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 20/153
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.