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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

109.451Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/9092, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf

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Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Einführung einer Kindergrundsicherung zur Existenzsicherung von Familien und Bekämpfung von Kinderarmut, Bündelung bisheriger Leistungen zur schnelleren Leistungsgewährung: Überführung des Kindergeldes in einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowie für freizügigkeitsberechtigte Ausländer, Einführung eines altersgestaffelten und vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes abhängigen Kinderzusatzbetrags, Pauschbeträge für bestimmte Bildungs- und Teilhabeleistungen, bundeseinheitliche Verwaltung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), Umbenennung der Familienkasse in Familienservice, digitale Antragstellung, digitaler Datenabruf zwischen BA und anderen zuständigen Behörden, direkte Auszahlung des Garantiebetrags an Volljährige, sog. Kindergrundsicherungs-Check für die Vorprüfung des Anspruchs auf den Zusatzbetrag, ergänzender Bezug von Bürgergeld bei erhöhtem Bedarf sowie von Wohngeld oder Leistungen zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG, Datenerhebung, Übermittlung von Daten zur Wirkungsforschung, Vorlage eines Berichts durch die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2030;

Gesetz zur Einführung einer Bundeskindergrundsicherung (Bundeskindergrundsicherungsgesetz – BKG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 13 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/9092, Abschnitt E.1, unverändert:

Für den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung ergibt sich keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, da die Regelungen des Kindergeldes in den Kindergarantiebetrag überführt werden. Aufgrund von Änderungen im Kinderzuschlag und in den Leistungen für Bildung und Teilhabe ändert sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Zeitaufwand in Höhe von zusätzlichen rund 109.451 Stunden und der Sachaufwand sinkt um rund 261.799 Euro.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Finanzausschuss, GesundheitsausschussDrucksache 505/23
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/9092
  3. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Gesundheit, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss, SportausschussPlenarprotokoll 20/134
  4. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 505/1/23
  5. · BundesratPlenarantragDrucksache 505/2/23
  6. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1038
  7. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 505/23(B)
  8. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/9643
  9. · BundestagNachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTÜberwiesen an: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Gesundheit, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss, SportausschussDrucksache 20/9818
  10. · BundestagÄnderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschätzungPlenarprotokoll 20/153

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.