Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 131.
Was sich ändert
Umsetzung der delegierten Rechtsakte entsprechend der Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe, Einführung eines Systems zur Nachweisführung über die Erfüllung der Anforderungen bei der Herstellung und Lieferung von flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs sowie einer Datenbank zur Bewältigung der behördlichen Vollzugsaufgaben, Anrechenbarkeit auch biogenen Wasserstoffs auf Treibhausgasquote
Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 vom 10.02.2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr (ABl. L 157, 20.06.2023, S. 11) ; Delegierte Verordnung (EU) 2023/1185 vom 10.02.2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines Mindestschwellenwertes für die Treibhausgaseinsparungen durch wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe und einer Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen durch flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie durch wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (ABl. L 157, 20.06.2023, S. 20)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung zur Sicherstellung behördlicher Vollzugstrukturen bei der Umsetzung der neugefassten 37. BImSchV; Umsetzung der Richtlinie 2023/2413 (RED III): Ausweitung der Vorgaben der Treibhausgasminderungs-Quote auf sämtliche Kraftstoffe, Förderung strombasierter, erneuerbarer Kraftstoffe auch im Luft- und Langstreckenseeverkehr, langfristige Investitionssicherheit für Produzenten fortschrittlicher Kraftstoffoptionen, Sachstand zur Antriebseffizienz des Wasserstoff-Verbrennungsmotors; Verbesserung und Stärkung der Betrugsprävention, Überprüfung der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Co-Processing betr. Menge und Herkunft der Rohstoffe, Einführung des Book-und-Claim(B&C)-System im Rahmen der Initiative ReFuelEU Aviation;
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
- 150kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 20/9844
- Überweisung gemäß § 92 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/10131
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/10646
- BeratungZustimmung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 20/157
- Berichtigung zum BeschlussPlenarprotokoll 20/164
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.