Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 438.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Durchführung bzw. Umsetzung versch. EU-Vorgaben mit Schlüsselmaßnahmen der Strategie der EU-Kommission für ein digitales Finanzwesen im europäischen Binnenmarkt: Schaffung eines umfassenden Rahmenwerks für Kryptomärkte betr. Zulassungsvorbehalt, aufsichtliche Vorgaben, Transparenz- und Offenlegungspflichten, Anlegerschutz sowie Insiderinformationen, Überführung des derzeitigen nationalen Aufsichtsrahmens für Bank- und Finanzdienstleistungen für Kryptowerte in den neuen Regelungsrahmen, Umsetzung der jüngsten Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) zur Geldwäschebekämpfung durch Erleichterung der Rückverfolgbarkeit von Transfers virtueller Vermögenswerte unter Aufsichtszuständigkeit der BaFin, Stärkung der Cybersicherheit des Finanzsektors durch einheitliche Vorgaben für Netzwerk- und Informationssysteme von Finanzunternehmen mit organisatorischen IT-Sicherheitsvorgaben, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Testen der digitalen operationalen Resilienz sowie Folgemaßnahmen für Finanzinstitute; weitere Änderungen;
Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkteaufsichtsgesetz – KMAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 17 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31.5.2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und 2019/1937 (ABl. L 150, 09.06.2023, S. 40) ; Verordnung (EU) 2023/1113 vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABL. L 150, 09.06.2023, S. 1) ; Verordnung (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2022/2556 vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 153)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Maßnahmen zur Stärkung der DORA-Aufsicht über große Versicherungsvermittler durch IHK, weitere Stärkung des Proportionalitätsgrundsatzes betr. Aufsicht von IKT-Risiken rein national regulierter Finanzinstitute, weitere Anpassungen betr. Kryptowertpapierregisterführung und Kryptoverwahrgeschäft; redaktionelle und technische Änderungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 670/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 670/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1041
- BeschlussdrucksacheDrucksache 670/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/10280
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/154
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/11178
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/206
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/206
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 636/24
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1050
- BeschlussdrucksacheDrucksache 636/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.