Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 149.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Anpassung und Ausrichtung des nationalen Rechtsrahmens an Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste und P2B-Verordnung sowie Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien durch Festlegung einheitlicher horizontaler Regeln für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, insbes. zwecks Verbraucherschutz: Gründung einer robusten und dauerhaften Aufsichtsbehörde über digitale Vermittlungsdienste mit Beschwerdestelle und Möglichkeit des Zugriffs auf Daten sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Mio. Nutzern in EU durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei Bundesnetzagentur, Regelung von Organisation und Funktion der Koordinierungsstelle sowie Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Stellen, Schaffung von Sonderzuständigkeiten und Festlegung von Befugnissen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und Bundesdatenschutzbeauftragten;
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz sowie des Langtitels, Kurztitels und der amtlichen Abkürzung in Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz - TDDDG), Änderung versch. §§ von 26 weiteren Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen, Außerkrafttreten Telemediengesetz
Bezug: Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277, 27.10.2022, S. 1) ; Verordnung (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) (ABl. L 186, 11.07.2019, S. 57) ; Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) (ABl. L 178, 17.07.2000, S. 1 ; ABl. L 277, 27.10.2022, S. 1, L 310, S. 17) ; Richtlinie 2010/13/EU vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95, 15.04.2010, S. 1, L 263, S. 1 ; ABl. L 303, 28.11.2018, S. 69) ; Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, 22.06.2001, S. 10, L 6, 10.1.2002, S. 71 ; ABl. L 130, 17.05.2019, S. 92) ; Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, 30.04.2004, S. 45, L 195, S. 16)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Unabhängigkeit und Bedeutung des Koordinators für Digitale Dienste sowie der Schlagkraft des Beirates, Einrichtung eines Beschwerdemanagmentsystems, Klarstellung zur Netzsperrung bei Urheberrechtsverletzungen, Berichterstattung an Deutschen Bundestag zu Meldungen des Verdachts auf Straftaten an Bundeskriminalamt, Konkretisierung von Bußgeldtatbeständen, u.a.; Annahme einer Entschließung: Übernahme der Regelungen zum Zustellungsbevollmächtigten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in ein Gesetz gegen digitale Gewalt und Prüfung der Anwendung auch auf Unternehmen mit Sitz in EU-Staaten, Prüfung der Impressumspflicht, insbes. betr. Verzicht auf Angabe der Wohnadresse;
Änderung versch. §§ Digitale-Dienste-Gesetz sowie erneute Änderung § 2 und zusätzliche Änderung §§ 2c, 12a und 13a Unterlassungsklagengesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
- 3kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 676/23
- GesetzentwurfDrucksache 20/10031
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/147
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 676/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1041
- BeschlussdrucksacheDrucksache 676/23(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/10281
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/10466
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/10755
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/10756
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 20/160
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/160
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 153/24
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu153/24
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1043
- BeschlussdrucksacheDrucksache 153/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.