Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Zur Reduzierung der Anzahl der Aufträge und Anträge in hybrider Form Regelungen für die elektronische Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Voraussetzungen, Übermittlung elektronischer Dokumente an den Gerichtsvollzieher, sichere Übermittlungswege, Anforderungen an Prozessvollmachten und Geldempfangsvollmachten, Ermächtigung des Gerichtsvollziehers; Verlängerung der Regelungen zur Datenübermittlung bei der Entwicklung von Verfahren zur Anlegung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs bis 31. Dezember 2029;
Wegfall §§ 753 bis 754a alt bei Einfügung §§ 752a bis 754a neu und Neufassung §§ 750, 757 und 829a Zivilprozessordnung sowie Änderungen in 11 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 124/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 124/1/24
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1043
- BeschlussdrucksacheDrucksache 124/24(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/11310
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/169
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.