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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

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Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Weiterentwicklung der Befristungsregelungen zur Eindämmung von Kurzzeitverträgen und für eine höhere Planbarkeit und Sicherheit für Beschäftigte in frühen Karrierephasen sowie bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mindestvertragslaufzeiten von 3 bzw. 2 Jahren für Erstverträge in den Qualifizierungsphasen vor und nach der Promotion, Unterschreitung in begründeten Ausnahmefällen, Absenkung der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung nach der Promotion von 6 Jahren bzw. in der Medizin von 9 Jahren auf 4 Jahre, weitere Befristung von max. 2 Jahren nur bei Zusage zum anschließenden Abschluss eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses (Anschlusszusage), Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung, weitere Regelegungen betr. Mindest-Stellenumfang, tarifliche Mitbestimmung sowie studienbegleitende Beschäftigung, Übergangsregelungen, Gesetzesevaluation im Jahr 2030;

Änderung §§ 1, 2, 6, 7 und 8 Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie § 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Bezug: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2021 zur sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung (7 AZR 193/20)

Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, Mai 2022 (BMBF)

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/11559, Abschnitt E.1, unverändert:

Keiner. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand, weil das Gesetz keine an sie gerichteten Regelungen enthält.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Kulturfragen, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Finanzausschuss, GesundheitsausschussDrucksache 156/24
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 156/1/24
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1044
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 156/24(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/11559
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Haushaltsausschuss, RechtsausschussPlenarprotokoll 20/193

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.