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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

2.275Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/11855, Abschnitt E.1

  1. Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

Bei DIP ansehen

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Verzicht auf Fahrverbotsvermerke für das Inland auf Führerscheinen ausländischer Fahrerlaubnisinhaber, Eintragung im Fahreignungsregister bei bußgeld- und strafrechtlichen Fahrverboten sowie bei verwaltungs- und strafrechtlichen Entziehungen der Fahrerlaubnis und Unterrichtung des EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote gleichermaßen einen Monat nach Rechtskraft der bußgeldrechtlichen bzw. strafgerichtlichen Entscheidungen, Ausnahmen durch Schonfristregelungen bei bußgeldrechtlichen Fahrverboten;

Änderung §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch, §§ 3, 4, 25 und 30 Straßenverkehrsgesetz, §§ 47, 59 und 61 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 111, 268c und 463b Strafprozessordnung

Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2021 zur Auslegung der EU-Richtlinie über den Führerschein (Rechtssache C-56/20)

Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 444/25 GESTA 21. WP J010

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/11855, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger verringert sich der Erfüllungsaufwand künftig dadurch um jährlich 2 275 Stunden, dass Inhaber einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren ordentlicher Wohnsitz sich nicht im Inland befindet, im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder eines Fahrverbots ihren Führerschein nicht mehr zum Zwecke der Anbringung eines Vermerks auf dem Führerschein über die fehlende Fahrberechtigung im Inland der im Inland zuständigen Behörde vorlegen müssen. Zudem entfallen jährliche Sachkosten in Höhe von rund 17 000 Euro.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:

14Probleme auf dem Board
286mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, RechtsausschussDrucksache 210/24
  2. · Bundesrat1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1045
  3. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 210/24(B)
  4. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/11855

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.