Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Verzicht auf Fahrverbotsvermerke für das Inland auf Führerscheinen ausländischer Fahrerlaubnisinhaber, Eintragung im Fahreignungsregister bei bußgeld- und strafrechtlichen Fahrverboten sowie bei verwaltungs- und strafrechtlichen Entziehungen der Fahrerlaubnis und Unterrichtung des EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote gleichermaßen einen Monat nach Rechtskraft der bußgeldrechtlichen bzw. strafgerichtlichen Entscheidungen, Ausnahmen durch Schonfristregelungen bei bußgeldrechtlichen Fahrverboten;
Änderung §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch, §§ 3, 4, 25 und 30 Straßenverkehrsgesetz, §§ 47, 59 und 61 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 111, 268c und 463b Strafprozessordnung
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2021 zur Auslegung der EU-Richtlinie über den Führerschein (Rechtssache C-56/20)
Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 444/25 GESTA 21. WP J010
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger verringert sich der Erfüllungsaufwand künftig dadurch um jährlich 2 275 Stunden, dass Inhaber einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren ordentlicher Wohnsitz sich nicht im Inland befindet, im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder eines Fahrverbots ihren Führerschein nicht mehr zum Zwecke der Anbringung eines Vermerks auf dem Führerschein über die fehlende Fahrberechtigung im Inland der im Inland zuständigen Behörde vorlegen müssen. Zudem entfallen jährliche Sachkosten in Höhe von rund 17 000 Euro.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 210/24
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1045
- BeschlussdrucksacheDrucksache 210/24(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/11855
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.