Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Was sich ändert
Erlass einer Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise (Ukraine-Ausnahme-Verordnung - UAAusnV), Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung, Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr;
Anerkennung ukrainischer Führerscheine, Ermöglichung der Beantragung von Fahrerkarten im gewerblichen Straßengüterverkehr und im Straßenpersonenverkehr, Ermöglichung der Durchführung von digitalem Unterricht, Aufnahme von Ukrainisch als zusätzliche Fremdsprache zur Ablegung der Theorieprüfung, redaktionelle Klarstellung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht Aufwand, wenn sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis mit der besonderen Schlüsselzahl 95.01(max. 06.03.25) beantragen. Nach den bisherigen Erfahrungen und Schätzungen ist jedoch im Zusammenhang mit der Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise mit geringen Fallzahlen in Höhe von ca. 300 zu rechnen. Darüber hinaus ergibt sich für Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung, sofern sie ihren israelischen oder ukrainischen Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen durch das Entfallen der theoretischen und praktischen Prüfung.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
- 150kennen das
- 30kennen das
- 27kennen das
- 22kennen das
- 8kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 253/24
- Rücknahme der VODrucksache zu253/24
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.