Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent und Aufbau eines Generationenkapitals zur langfristigen Stabilisierung der Rentenbeitragssatzentwicklung: Verlängerung der bis zum 1. Juli 2025 geltenden Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2039, Errichtung einer Stiftung Generationenkapital zur Erweiterung der Finanzierungsbasis der GRV um Kapitalerträge, hierzu Ansparung von 200 Mrd Euro Stiftungsvermögen bis zum Jahr 2036 durch die Zuführung von Eigenmitteln und die Gewährung von Darlehen durch den Bund, geplante jährliche Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 10 Mrd Euro ab dem Jahr 2036, bis Ende 2026 befristete Übertragung der Stiftungsaufgaben an den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO); Regelungen zur Stabilisierung und Erhöhung der Transparenz der Finanzierung der GRV: Vereinfachung der Bundeszuschüsse, Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsrücklagen, Verlängerung der Beitragssatzuntergrenze von mindestens 18,6 Prozent bis zum Jahr 2036, Erweiterung der Berichtspflichten für den jährlichen Rentenversicherungsbericht um die Entwicklung des Sicherungsniveaus, Vorlage von Berichten im Jahr 2029 zur Entwicklung des Generationenkapitals sowie im Jahr 2035 zur Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent ab dem Jahr 2040, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Generationenkapital" (Generationenkapitalgesetz – GenKapG) als Art. 2 der Vorlage, Einfügung §§ 154a und 287h, Aufhebung § 291b und Änderung zahlr. §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung §§ 1a, 16 und 17 und Änderung § 1, 8, 11 und 12 Entsorgungsfondsgesetz sowie Änderung Art. 1 und Aufhebung Art. 7 Abs. 1 Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 264/24
- GesetzentwurfDrucksache 20/11898
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 264/1/24
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1046
- BeschlussdrucksacheDrucksache 264/24(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/12611
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/189
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.