Verordnung zur Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung und der Beitragsverfahrensverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 297.
Was sich ändert
Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung, Änderung der Beitragsverfahrensverordnung;
Berücksichtigung der Anzahl der Kinder nach § 55 Abs. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Erweiterung der Berechnungsvorschrift in der Beitragsverfahrensverordnung um Abschläge für Eltern mehrerer Kinder
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger wird kein Erfüllungsaufwand eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 10kennen das
- 4kennen das
- 5kennen das
- 10kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 352/24
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1047
- BeschlussdrucksacheDrucksache 352/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.