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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

2.700Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/12789, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 63.

  • In Kraft seit Artikel 6 bis 6b
  • In Kraft seit im Übrigen

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ): Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter Aufsicht der SED-Opferbeauftragten, Weiterentwicklung der Stiftung und Fortführung unter dem Namen Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte, Schaffung eines neuen Haushaltstitels, Erlass von Billigkeitsrichtlinien durch die SED-Opferbeuftragte, Dynamisierung der Opferrente durch Kopplung an die allgemeine Rentenentwicklung sowie der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und diesbez. Verzicht auf Absenkung der Leistungen sowie Berücksichtigung von Partnereinkommen, einmalige Leistung in Höhe von 1500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR, Anpassung der Definition der Opfergruppen an die Forschung, Erleichterung der Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen, insbes. für gesundheitliche Folgeschäden, Berichtspflicht;

Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepVG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung §§ 15 bis 25 und Änderung § 25b Häftlingshilfegesetz, Änderung §§ 17a und 18 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, § 1a Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz sowie § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz; Verordnungsermächtigung

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Situation der SED-Opfer ; Unterrichtung der SED-Opferbeauftragten auf BT-Drs 20/10 sowie der Jahresberichte der Jahre 2022 bis 2024 auf BT-Drs 20/2220, BT-Drs 20/7150 und BT-Drs 20/11750 ; Vorschläge der Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur vom 16. Mai 2022

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR); Erhöhung der Einmalzahlung für Opfer von Zwangsaussiedlungen von 1500 auf 7500 Euro, Möglichkeit einer strafrechtlichen Rehabilitierung durch Zweitantragsrecht, Verzicht auf Bedürftigkeitsprüfung, einmalige Erhöhung der Opferrente von mtl. 330 auf 400 Euro sowie der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte von mtl. 240 auf 291 Euro ab dem 1. Juli 2025, Dynamisierung der Opferrente ab 2026, Beweislastumkehr bei gesundheitlichen Folgeschäden, Absenkung der Mindestverfolgungszeit als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen um 1 Jahr, Wahl von 4 Mitgliedern des Stiftungsrates vom Bundestag, Beschränkung der Aufsicht über die Stiftung auf eine Rechtsaufsicht, Berechtigung zur Annahme von Drittmitteln; Regelung zur Datenübermittlung bei der Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs bis zum 31. Dezember 2029, Übergangsregelung zur Aussetzung der Versicherungs- und Beitragspflicht für selbständige Lehrkräfte aufgrund einer Beschäftigung bis zum 31. Dezember 2026, Folgeänderungen, Verordnungsermächtigung;

Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 zur Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten (sog. Herrenberg-Urteil) (B 12 R 3/20 R)

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/12789, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Antragstellung auf die in dem Entwurf vorgesehenen Leistungen entsteht betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein einmaliger Erfüllungsaufwand von insgesamt etwa 2 700 Stunden. Für jährliche Anträge auf Unterstützungsleistungen aus dem noch einzurichtenden Härtefallfonds entstünde den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern insgesamt ein Erfüllungsaufwand von etwa 4 250 Stunden.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, FinanzausschussDrucksache 390/24
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/12789
  3. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 390/1/24
  4. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschuss für Kultur und Medien, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 20/188
  5. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1047
  6. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 390/24(B)
  7. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/13250
  8. · BundestagNachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Inneres und Heimat, Ausschuss für Kultur und Medien, HaushaltsausschussDrucksache 20/13439
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/14744
  10. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/14799
  11. · Bundestag2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/210
  12. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/210
  13. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und SozialpolitikDrucksache 38/25
  14. · Bundesrat2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1051
  15. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 38/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.