Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Anpassungen des Unfallversicherungsschutzes an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt und Sicherheitslage in der Welt sowie Beschleunigung von Verwaltungsverfahren zum Bürokratieabbau: Vereinheitlichung des Unfallversicherungsschutzes im Ausland für die unterschiedlichen Krisenhelfergruppen, u.a. Ausweitung auf Freiwilligendienstleistende und Lehrkräfte an Auslandsschulen, Wegeunfallversicherungsschutz für umgangsberechtigte Personen wie getrenntlebende Elternteile, deren neue Lebenspartner oder enge Bezugspersonen bei der Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita, Unfallversicherungsschutz für Studierende bei Pflichtarbeiten auch außerhalb der Hochschule sowie für Früh- und Jungstudierende, Erhöhung des Sterbegeldes, Zulassung eines Datenaustauschs zwischen Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern über Daten pflegebedürftiger Personen, Abschaffung der 2008 eingeführten Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichts der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Aufbau und Betrieb eines bundeseinheitlichen Betriebsstättenverzeichnisses bei der DGUV, Verfahrensvereinfachung im Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;
Einfügung §§ 136c und 188a, Aufhebung §§ 220 und 224 sowie Änderung zahlr. §§ Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung zahlr. §§ Viertes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 19, 44, 57 und 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Folgeänderungen in weiteren 9 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Ausrichtung des Sozialstaats auf die Lebenswirklichkeiten unserer Zeit ; DGUV-Bericht zur möglichen Konzeption eines Verzeichnisses zur bundeseinheitlichen Erfassung von Betriebsstätten für Zwecke der Prävention und der Kontrolle durch den Arbeitsschutz, 2024
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht weitgehend kein Erfüllungsaufwand. Es werden durch die Mehrzahl der Regelungen keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. Eine Ausnahme bilden lediglich die Änderungen zu § 15 der Datenerfassungsund -übermittlungsverordnung. Infolge dessen müssen Bürgerinnen und Bürgern den Änderungen durch die Einzugsstellen zustimmen, wodurch sie geringfügig mit 5 833 Stunden belastet werden.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 425/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 425/1/24
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1048
- BeschlussdrucksacheDrucksache 425/24(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/13639
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.