Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an Pilotgerichten: Beschränkung auf Zahlungsklagen vor ausgewählten Amtsgerichten im Bereich niedriger Streitwerte, Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme und Plattformlösungen, Datenübermittlung über OZG-Nutzerkonten oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bereitstellung eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienstleistungen, Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme für Rechtsantragstellen, Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sowie zum Datenschutz, Freiwilligkeit der Verfahrensnutzung und Nutzungspflicht, Antrag auf mündliche Verhandlung, Reduzierung der Gerichtskosten, Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg, 10-jährige Erprobungsphase mit Gesetzesevaluation 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten, ggfs. spätere Aufhebung der Erprobungsregelungen;
Änderung §§ 130a und 495 sowie Einfügung §§ 1121 bis 1135 (Buch 12) Zivilprozessordnung, Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen sowie 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erleichterung der gerichtlichen Durchsetzung von Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren
Digitalstrategie der Bundesregierung "Gemeinsam digitale Werte schöpfen" vom 25.04.2023
Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister vom 30. März 2023 sowie vom 10. November 2023
Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz", 2019 ; OLG-Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses, 2021 ; Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten", 2023
Wiedervorlage siehe BR-Drs 371/25 21. WP C023
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger ist schätzungsweise mit jährlichen Sachkosteneinsparungen in Höhe von rund 180 000 Euro für Porto- und Wegesachkosten sowie mit Zeitersparnissen aufgrund der digitalen Kommunikation und der ersparten Wegezeiten von geschätzt rund 90 000 Stunden jährlich zu rechnen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 429/24
- GesetzentwurfDrucksache 20/13082
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 429/1/24
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/191
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1048
- BeschlussdrucksacheDrucksache 429/24(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/13635
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/13694
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.