Gesetz zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Änderung der Regelung zur Entwidmung von nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen zur leichteren Nachnutzung etwa zu Wohnungsbauzwecken: Streichung des überragenden öffentlichen Interesses für Bahnbetriebszwecke eines Grundstücks zur Umsetzung von Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt oder bei Planfeststellungsbehörden der Länder
Änderung § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz
Bezug: Siehe auch GESTA J033 und J034
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr, Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 150kennen das
- 30kennen das
- 27kennen das
- 22kennen das
- 4kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/13358
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/194
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.