Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (1. TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung - 1. TKMVÄndV)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

VerordnungLaut DIP: In Beratung

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2024, 447.

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Erhöhung der Mindestbandbreite im Down- und Upload, Anpassung der Mindestanforderungen an den Internetzugangsdienst der Grundversorgung

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:

3Probleme auf dem Board
15mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratVerordnungÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 543/24
  2. · BundesratBR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1050
  3. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 543/24(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.