Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem 1. Januar 2028: Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe für eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen, gemeinsamer Leistungstatbestand mit unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, Verstetigung des Anfang 2024 eingeführten Verfahrenslotsen im KJSG über den 31.12.2027 hinaus, Berücksichtigung der inklusiven Ausrichtung als zusätzliches Auswahlkriterium bei konkurrierenden Angeboten im Rahmen der Subventionsfinanzierung, Erweiterung des Anspruchs auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf juristische Personen und Personenvereinigungen mit mind. dreijähriger Berufstätigkeit auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen, Regelung der Kostenheranziehung, Rechtswegzuweisung an die Sozialgerichte, Übergangsregelungen, Gesetzesevaluationen des KJSG und des IKJHG 7 Jahre nach Inkrafttreten, Berichterstattung an Bundestag und Bundesrat, Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen;
Einfügung Vierter Abschnitt Zweites Kapitel neu Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung und Aufhebung zahlr. §§ in 6 weiteren Gesetzen
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII ; Ergebnisse des Beteiligungsprozesses "Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!", BMFSFJ 2023
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, s. GESTA 18. WP I018
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Es kommt zu Einsparungen in Höhe von 24.860 Stunden, da die Kostenbeitragspflicht für ambulante Leistungen für Kinder und Jugendlich mit körperlichen oder geistigen Behinderungen entfällt.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 590/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 590/1/24
- PlenarantragDrucksache 590/2/24
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1050
- BeschlussdrucksacheDrucksache 590/24(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/14343
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/14505
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.