Gesetz zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Änderung der Regelung zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken von Grundstücken: Ermöglichung der Entwidmung von Flächen auch bei nicht überragendem öffentlichen Interesse, etwa zu Wohnungsbauzwecken, Entfall des überragenden öffentlichen Interesses bei langfristig nicht zu erwartender Reaktivierung von Gleisanlagen, Schaffung einer Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren zur Weiterführung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage;
Änderung §§ 23 und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz
Bezug: Siehe auch GESTA J032 und J033
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr, Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 150kennen das
- 30kennen das
- 27kennen das
- 22kennen das
- 4kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/14256
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/208
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.