Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderungen;
Einfügung § 201b und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 100k und 374 Strafprozessordnung
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 222/24 in der Fassung BR-Drs 222/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C100)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
- 3kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 272/25
- BR-Sitzungerneute Einbringung; Bestellung eines BeauftragtenPlenarprotokoll 1056
- BeschlussdrucksacheDrucksache 272/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/1383
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.