Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 302.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der ab dem 20. Januar 2027 geltenden unionsrechtlichen Vorgaben für die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen sowie deren gefahrloses Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen: Verfahrensbestimmungen betr. Abfassung bestimmter Unterlagen in deutscher Sprache, Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Stichproben bei der Marktüberwachung sowie Meldewegen bei Nichtkonformitäten und der diesbez. Rolle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Regelungen im Falle eines sogenannten Binnenmarkt-Notfalls, Bußgeld- und Straftatbestände, Übergangsbestimmungen; Entfristung der Regelungen im SGB IV zur Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Kurier-, Express- und Paketbranche;
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz – MaschinenDG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 10 Maschinenverordnung, Aufhebung Art. 2 und 4 sowie Änderung Art. 5 Paketboten-Schutz-Gesetz und § 28e Viertes Buch Sozialgesetzbuch
Bezug: Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG und der Richtlinie 73/361/EWG (ABl. L 165, 29.06.2023, S. 1)
Bericht der Bundesregierung über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind auf BT-Drs 20/9834
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 489/24 (GESTA 20. WP G035) in erweiterter Fassung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger wird durch das Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes kein Erfüllungsaufwand begründet, geändert oder aufgehoben.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 356/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/1507
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 356/1/25
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 356/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/2071
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2146
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2256
- 2. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/34
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/34
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 600/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 600/1/25
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1059
- BeschlussdrucksacheDrucksache 600/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.