Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 369.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Fortgesetzte Entwicklung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde: weitere Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes, automatisierter Datenabgleich zur systematischen Auswertung großer Datenmengen hinsichtlich bestehender Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Erhöhung der Beanstandungsquoten durch Fortentwicklung des Risikomanagements und ein operatives Informations- und Datenanalysesystems, insbes. zur Erhöhung der aufgedeckten Verstöße wegen Beitragsvorenthaltung mit substanziellen Schadenssummen, Priorisierung von Prüfungen und Anpassung des Katalogs der anfälligen Branchen an aktuelle Entwicklungen, Ermöglichung eines digital unterstützten und medienbruchfreien Prüfablaufs betr. Personalbefragung und Geschäftsunterlagenprüfung, gezieltere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Formen der Schwarzarbeit, Stärkung der Ermittlungstätigkeit durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, Verbesserung der Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;
Änderung von 18 Gesetzen sowieFolgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 548/24 (GESTA 20. WP D073) in geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: klarstellende Aufnahme plattformbasierter Lieferdienste in den Katalog der Risikobranchen, Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie Anwendung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten, klarstellende Ergänzung hinsichtlich der Befugniserweiterung bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren (sog. "Kleine Staatsanwaltschaft") u.a.
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern, Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 361/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 361/1/25(neu)
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 361/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/1930
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/31
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2670
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2671
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 691/25
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1060
- BeschlussdrucksacheDrucksache 691/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.