Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 285.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Eindämmung der Auswirkungen von Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO AG auf die Trassenpreise: Festlegung des im Rahmen der Regulierung der Trassenentgelte anzusetzenden gesetzlichen Eigenkapitalzinssatzes auf neu zugeführtes sowie vorhandenes Eigenkapital auf den Mittelwert aus dem sog. risikolosen Zinssatz und dem von der Bundesnetzagentur berechneten kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz und damit der tatsächlichen, abgesenkten Renditeerwartung des Bundes entsprechend, Möglichkeit der Absenkung der Obergrenze der Gesamtkosten zur Vermeidung der Doppelfinanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen durch Zuwendungen und Trassenentgelte, Information der Betreiber der Schienenwege über Änderungen der Obergrenze durch Mitteilung der Regulierungsbehörde, Folgeänderung;
Änderung § 26 und Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz
Bezug: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Januar 2025 zur Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten bei der Ermittlung der eisenbahnregulierungsrechtlichen Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 (18 L 2172/24)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes auf 1,9 Prozent; Annahme einer Entschließung: Bindung der für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von rd. 1,3 Mrd Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sowie von rd. 4,1 Mrd Euro zu gleichen Zwecken für das Jahr 2026 über einen Vertrag mit der DB InfraGO AG, Berücksichtigung des gesunkenen Kostenniveaus im neuen, noch im Jahr 2025 zu stellenden Entgeltantrag der DB InfraGO für die Trassenpreise 2026;
Erneute Änderung Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 375/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/1499
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 375/1/25
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 375/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/1939
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2146
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2787
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 21/40
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 663/25
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu663/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 663/1/25
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1059
- BeschlussdrucksacheDrucksache 663/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.