Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 259.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sowie Entlastung von Pflegefachpersonen Einführung einer bundeseinheitlichen 18-monatigen generalistischen Pflegeassistenzausbildung: Ablösung bisheriger landesrechtlich geregelter Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson, Verkürzungsmöglichkeiten insbes. bei beruflicher Vorerfahrung, Möglichkeit der Teilzeitausbildung, Zulassungsvoraussetzungen, Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Akut- und Langzeitpflege, angemessene Ausbildungsvergütung, Qualifizierungsmöglichkeiten zur Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz resp. Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraft-Qualifikation für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz, Finanzierungsgrundlagen, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Ermächtigungsgrundlage für die Aufnahme der Pflegefachassistenzausbildung in die Pflegeausbildungsstatistik, Übergangsvorschriften, Gesetzesevaluation zum 31. Dezember 2031, Vorlage von Rahmenlehrplänen und Rahmenausbildungsplänen durch die Fachkommission erstmals bis zum 30. Juni 2026, Folgeänderungen;
Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG) als Art. 1 der Vorlage, Änderungen in weiteren 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.9.2005, S. 22; L271, 16.10.2007, S. 18; L 93, 4.4.2008, S. 28; L 33, 3.2.2009, S. 49; L 305, 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782 (ABl L, 2024/782, 31.5.2024) geändert worden ist
Gutachten zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein bundeseinheitliches Berufsgesetz über die Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildung vom 19. Oktober 2023 ; Fachliche Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vom 16. Februar 2024
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 427/24 (GESTA 20. WP I019) in erheblich geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung), Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger in die Modellvorhaben der Länder zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson bei Vorliegen der Voraussetzungen, Möglichkeit einer Ruhensanordnung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderung im sozialen Entschädigungsrecht, Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Kindergeld und Kinderzuschlag;
Erneute Änderung versch. §§ Pflegefachassistenzgesetz und Pflegeberufegesetz sowie zusätzliche Änderung § 10 Anti-D-Hilfegesetz und § 14 Bundeskindergeldgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger (Auszubildenden) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 364/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/1493
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 364/1/25
- PlenarantragDrucksache 364/2/25
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 364/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/1940
- Nachträgliche ÜberweisungÜberweisungPlenarprotokoll 21/30
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2090
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2091
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/31
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/31
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 544/25
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1058
- BeschlussdrucksacheDrucksache 544/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.