Geht besser.
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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 259.

  • In Kraft seit Artikel 1 §§ 44 bis 47 und 49, Artikel 2 Nr. 1, 2, 5 bis 8, 10, 11, 12 Buchst. a, Nr. 13, 14 und 16 bis 19, Artikel 4 Nr. 2, 3, 7 und 8, Artikel 5 Nr. 13 Buchst. c und Artikel 9
  • In Kraft seit Artikel 1 §§ 24 und 52, die Artikel 3, 4 Nr. 1 und 4 bis 6, Artikel 5 Nr. 1 bis 13 Buchst. b und Nr. 14 bis 22 sowie die Artikel 7, 12 und 13
  • In Kraft ab im Übrigen

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sowie Entlastung von Pflegefachpersonen Einführung einer bundeseinheitlichen 18-monatigen generalistischen Pflegeassistenzausbildung: Ablösung bisheriger landesrechtlich geregelter Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson, Verkürzungsmöglichkeiten insbes. bei beruflicher Vorerfahrung, Möglichkeit der Teilzeitausbildung, Zulassungsvoraussetzungen, Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Akut- und Langzeitpflege, angemessene Ausbildungsvergütung, Qualifizierungsmöglichkeiten zur Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz resp. Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraft-Qualifikation für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz, Finanzierungsgrundlagen, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Ermächtigungsgrundlage für die Aufnahme der Pflegefachassistenzausbildung in die Pflegeausbildungsstatistik, Übergangsvorschriften, Gesetzesevaluation zum 31. Dezember 2031, Vorlage von Rahmenlehrplänen und Rahmenausbildungsplänen durch die Fachkommission erstmals bis zum 30. Juni 2026, Folgeänderungen;

Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG) als Art. 1 der Vorlage, Änderungen in weiteren 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.9.2005, S. 22; L271, 16.10.2007, S. 18; L 93, 4.4.2008, S. 28; L 33, 3.2.2009, S. 49; L 305, 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782 (ABl L, 2024/782, 31.5.2024) geändert worden ist

Gutachten zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein bundeseinheitliches Berufsgesetz über die Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildung vom 19. Oktober 2023 ; Fachliche Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vom 16. Februar 2024

Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 427/24 (GESTA 20. WP I019) in erheblich geänderter Fassung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung), Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger in die Modellvorhaben der Länder zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson bei Vorliegen der Voraussetzungen, Möglichkeit einer Ruhensanordnung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderung im sozialen Entschädigungsrecht, Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Kindergeld und Kinderzuschlag;

Erneute Änderung versch. §§ Pflegefachassistenzgesetz und Pflegeberufegesetz sowie zusätzliche Änderung § 10 Anti-D-Hilfegesetz und § 14 Bundeskindergeldgesetz

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/1493, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger (Auszubildenden) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

22Probleme auf dem Board
183mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Finanzausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 364/25
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/1493
  3. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Gesundheit, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/21
  4. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 364/1/25
  5. · BundesratPlenarantragDrucksache 364/2/25
  6. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
  7. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 364/25(B)
  8. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/1940
  9. · BundestagNachträgliche ÜberweisungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Gesundheit, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/30
  10. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2090
  11. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2091
  12. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/31
  13. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/31
  14. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: GesundheitsausschussDrucksache 544/25
  15. · Bundesrat2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1058
  16. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 544/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.