Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

94.000Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 21/1858, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 355.

  • In Kraft seit Artikel 6 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 11
  • In Kraft seit im Übrigen
  • In Kraft seit Artikel 14
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 12, Artikel 2 Nr. 2, Artikel 4 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 13, Artikel 6 Nr. 2, 6 Buchst. a, Nr. 8 und 17, Artikel 9 Nr. 5, Artikel 19 und 21
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 3 Buchst. a und c, Nr. 6 und 9, Artikel 23
  • In Kraft ab Artikel 1 Nr. 1 Buchst. e, Nr. 8 und 11 Buchst. a, Nr. 14, 19 Buchst. a, Nr. 23 und 25, Artikel 4 Nr. 5, 7 bis 9 und 14, Artikel 6 Nr. 1 Buchst. e, Nr. 15, Artikel 8 Nr. 1 und 5, Artikel 9 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 3, 4, und 8 und Artikel 12, 16 und 18
  • In Kraft ab Artikel 8 Nr. 6
  • In Kraft ab Artikel 3 Nr. 1 Buchst. a, Artikel 4 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 und 3 und Artikel 5 und 6 Nr. 18
  • In Kraft ab Artikel 7 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 3
  • In Kraft ab Artikel 7 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Modernisierung der Sozialverwaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur digitalen Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau, u.a. Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zwecks Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen, Verordnung der häuslichen Krankenpflege auch für gesetzlich Unfallversicherte durch ein elektronisches Rezept, Einführung eines Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, Abbau von Verwaltungsaufwand bei der Neufeststellung von Renten und Feststellungsbescheiden, Ausbau des Datenaustausches zwischen den Sozialversicherungsträgern, Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) bei Geldleistungen, Durchführung einer maschinellen Hochrechnung der Regelaltersrente; Übergang der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation auf die Bundesagentur für Arbeit, Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;

Einfügung § 13a, Streichung §§ 267, 301a, 317 und 317a sowie Änderung zahlreicher §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 14 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen

Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Information des Arbeitgebers über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger nur in Textform, Regelungen betr. den Einsatz eines KI-Systems zur Datenanalyse im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungsträger, die Pseudonymisierung von zur Entwicklung von KI-Modellen oder -Systemen genutzten Sozialdaten sowie die Nutzung und Übermittlung der Sozialdaten anderer Stellen, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der digitalen Transformation, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Versorgungsbezügen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung betr. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten in Entscheidung übergeordneter Dienststellen, Auszahlung des Kinderzuschlags und sozialrechtlichen Kindergelds ausschließlich unbar auf ein Konto bei einem Kreditinstitut, Anpassung des Inkrafttretens einzelner Regelungen, Folgeänderungen;

Erneute Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Streichung versch. §§ von 6 Gesetzen

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/1858, Abschnitt E.1, unverändert:

Bürgerinnen und Bürger werden um rund 94 000 Stunden Erfüllungsaufwand jährlich entlastet.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Gesundheitsausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 423/25
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/1858
  3. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 423/1/25
  4. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/31
  5. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1058
  6. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 423/25(B)
  7. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/2453
  8. · BundestagNachträgliche ÜberweisungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/36
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2634
  10. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2638
  11. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 21/2636
  12. · Bundestag2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/37
  13. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/37
  14. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und SozialpolitikDrucksache 688/25
  15. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1060
  16. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 688/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.