Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 139.
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neuregelungen insbes. betr. Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts auf Kreditformen wie Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle (BNPL), Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten, Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung, Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbrauchern auf max. zwölf Monate und 14 Tage, Kodifizierung der vom BGH entwickelten Zinsgrenzen, Anpassungen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht;
Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz – AbsFinAG) als Art. 14 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ und Anlagen in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge), Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (KliNeMFöG) als Art.15 der Vorlage; Änderungen, Annahme einer Entschließung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Aufgrund höherer Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung vor dem Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen steigert sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Zeitaufwand um 173 000 Stunden jährlich.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
- 150kennen das
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- 27kennen das
- 22kennen das
- 8kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 434/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/1851
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 434/1/25
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/31
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1058
- BeschlussdrucksacheDrucksache 434/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/2459
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2669
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/5381
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/5382
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 21/72
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/72
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 209/26
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu209/26
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1065
- BeschlussdrucksacheDrucksache 209/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.