Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 295.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Einführung eines teilautomatisierten Verfahrens zur Erhebung der Lkw-Maut in Ergänzung bestehender manueller und automatisierter Verfahren: Verwendung einer Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät zur Einbuchung in das Mauterhebungssystem während der Fahrt unter Verarbeitung der Positionsdaten, Kontrolle der ordnungsgemäßen Mautentrichtung über die Kennzeichenerkennung, Berechtigung der Betreiber und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zur Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen der Kontrolle; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Sicherstellung der Überprüfung der Einstufung von Fahrzeugen in den Kohlendioxid-Emissionsklassen 2 und 3 alle sechs Jahre ab ihrer Erstzulassung; Geltung der für Anbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) bestehenden Pflicht zur Übermittlung einer Liste gesperrter Fahrzeuggeräte auf Verlangen des BALM auch für den nationalen Betreiber sowie Anpassung dieser Pflicht um weitere erforderliche Informationen;
Änderung zahlreicher §§ und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz sowie §§ 18, 26 und 28 Mautsystemgesetz
Bezug: Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187, 20.07.1999, S. 42 ; Richtlinie (EU) 2022/362 vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (ABl. L 69, 04.03.2022, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Mautbefreiung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031, Präzisierung der Neuklassifizierung der CO2-Klassen, rechtsförmliche und redaktionelle Anpassungen;
Erneute Änderung § 1 und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz, zusätzliche Aufhebung Artikel 3 Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Bezug: Vorschlag der Europäischen Kommission vom 27. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Befreiung emissionsfreier LKWs von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger sind vom Mautdienst nicht betroffen. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
- 150kennen das
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- 8kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 443/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/1861
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 443/1/25
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/31
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1058
- BeschlussdrucksacheDrucksache 443/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/2454
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2669
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2785
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2786
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 664/25
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1059
- BeschlussdrucksacheDrucksache 664/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.