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Gesetzgebung im Bundestag

Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 295.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 2

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Einführung eines teilautomatisierten Verfahrens zur Erhebung der Lkw-Maut in Ergänzung bestehender manueller und automatisierter Verfahren: Verwendung einer Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät zur Einbuchung in das Mauterhebungssystem während der Fahrt unter Verarbeitung der Positionsdaten, Kontrolle der ordnungsgemäßen Mautentrichtung über die Kennzeichenerkennung, Berechtigung der Betreiber und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zur Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen der Kontrolle; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Sicherstellung der Überprüfung der Einstufung von Fahrzeugen in den Kohlendioxid-Emissionsklassen 2 und 3 alle sechs Jahre ab ihrer Erstzulassung; Geltung der für Anbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) bestehenden Pflicht zur Übermittlung einer Liste gesperrter Fahrzeuggeräte auf Verlangen des BALM auch für den nationalen Betreiber sowie Anpassung dieser Pflicht um weitere erforderliche Informationen;

Änderung zahlreicher §§ und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz sowie §§ 18, 26 und 28 Mautsystemgesetz

Bezug: Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187, 20.07.1999, S. 42 ; Richtlinie (EU) 2022/362 vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (ABl. L 69, 04.03.2022, S. 1)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Mautbefreiung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031, Präzisierung der Neuklassifizierung der CO2-Klassen, rechtsförmliche und redaktionelle Anpassungen;

Erneute Änderung § 1 und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz, zusätzliche Aufhebung Artikel 3 Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Bezug: Vorschlag der Europäischen Kommission vom 27. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG

Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Befreiung emissionsfreier LKWs von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/1861, Abschnitt E.1, unverändert:

Bürgerinnen und Bürger sind vom Mautdienst nicht betroffen. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:

14Probleme auf dem Board
286mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitDrucksache 443/25
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/1861
  3. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 443/1/25
  4. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/31
  5. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1058
  6. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 443/25(B)
  7. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/2454
  8. · BundestagNachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTÜberwiesen an: Verkehrsausschuss, HaushaltsausschussDrucksache 21/2669
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2785
  10. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2786
  11. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
  12. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
  13. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: VerkehrsausschussDrucksache 664/25
  14. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1059
  15. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 664/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.