Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 46.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Verzicht auf Fahrverbotsvermerke für das Inland auf Führerscheinen ausländischer Fahrerlaubnisinhaber, Eintragung im Fahreignungsregister bei bußgeld- und strafrechtlichen Fahrverboten sowie bei verwaltungs- und strafrechtlichen Entziehungen der Fahrerlaubnis und Unterrichtung des EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote gleichermaßen einen Monat nach Rechtskraft der bußgeldrechtlichen bzw. strafgerichtlichen Entscheidungen, Ausnahmen durch Schonfristregelungen bei bußgeldrechtlichen Fahrverboten;
Änderung §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch, §§ 3, 4, 25 und 30 Straßenverkehrsgesetz, §§ 47, 59 und 61 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 111, 268c und 463b Strafprozessordnung
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2021 zur Auslegung der EU-Richtlinie über den Führerschein (Rechtssache C-56/20)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 210/24 (GESTA 20. WP J023)
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger verringert sich der Erfüllungsaufwand künftig dadurch um jährlich 2 275 Stunden, dass Inhaber einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren ordentlicher Wohnsitz sich nicht im Inland befindet, im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Verhängung eines Fahrverbots ihren Führerschein nicht mehr zum Zwecke der Anbringung eines Vermerks auf dem Führerschein über die fehlende Fahrberechtigung im Inland der im Inland zuständigen Behörde vorlegen müssen. Zudem entfallen jährliche Sachkosten in Höhe von rund 17 000 Euro.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 444/25
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1058
- BeschlussdrucksacheDrucksache 444/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/2375
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/37
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/3072
- 2. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/47
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/47
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 11/26
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1061
- BeschlussdrucksacheDrucksache 11/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.