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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2026, 225.

  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 4, Artikel 2 Nr. 5, die Artikel 3, 4 Nr. 4 und Artikel 5 Nr. 8
  • In Kraft seit im Übrigen

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Minderung des Fachkräfteengpasses bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen bzw. der Studien- und Prüfungsverordnung, zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie zur partiellen Berufserlaubnis aufgrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens, Gewährleistung eines rechtssicheren Informationsaustauschs zwischen den Ländern, redaktionelle Überarbeitung und Neustrukturierung rechtlicher Regelungen betr. Einführung von Begriffsbestimmungen sowie Unterrichtungs-, Prüf- und Mitteilungspflichten; Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall der Anerkennung bzw. eines Wahlrechts mit der Möglichkeit des Verzichts auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung mit verpflichtender Vorlage von Unterlagen im Anerkennungsverfahren, entsprechendes Wahlrecht bei Hebammen; Möglichkeiten der Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs, u.a. bei nicht erteilter Approbation, Zulässigkeit elektronischer Dokumente und Datenübermittlungen als Alternative zur Schriftform, Ergänzung von Straf- und Bußgeldvorschriften; Änderungen und Klarstellungen betr. Schulen für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten, zur Hebammenausbildung u.a.;

Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ und einer Anlage Bundesärzteordnung, Änderung und Einfügung versch. §§ Bundes-Apothekerordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde und Hebammengesetz sowie Änderung §§ 68 und 69 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, BR-Entschließung aus dem Juli 2024 (BR-Drs. 319/24 (B)) sowie Umlaufbeschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024 (BK-MPK-Beschluss) zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen

Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22 ; L 271, 16.10.2007, S. 18 ; L 93, 04.04.2008, S. 28 ; L 33, 3.2.2009, S. 49 ; L 305, 24.10.2014, S. 115 ; ABl. L 1223, 20.6.2025)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen und Änderungen zur Gleichwertigkeitsprüfung bei Ärzten, Apothekern und Zahnärzten mit einer Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaats, Vertragsstaats oder eines gleichgestellten Staates, Kenntnis- und Sprachprüfungen, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsqualifikation sowie zum berufspraktischen Teil des Hebammenstudiums; redaktionelle Änderungen

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/3207, Abschnitt E.1, unverändert:

Die Bürgerinnen und Bürger werden durch das Gesetz entlastet. Durch die Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall der Anerkennung beziehungsweise durch die Einführung eines Wahlrechts mit der Möglichkeit des Verzichts auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung im Anerkennungsverfahren entfällt für die überwiegende Anzahl der antragstellenden Personen die Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen, die für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich wären.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

22Probleme auf dem Board
183mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für KulturfragenDrucksache 553/25
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 553/1/25
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1059
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 553/25(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/3207
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendPlenarprotokoll 21/50
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/4990
  8. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/68
  9. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/68
  10. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: GesundheitsausschussDrucksache 207/26
  11. · Bundesrat2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1065
  12. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 207/26(B)
  13. · BundestagBerichtigung zum GesetzesbeschlussPlenarprotokoll 21/90

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.